Ein 52-Jähriger wurde in Köln wegen versuchten Mordes an seiner Ex-Frau zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Frau kämpfte bei dem Angriff um ihr Leben.
Prozess in KölnEx-Frau fast tot gewürgt – mehr als zehn Jahre Haft

Das Landgericht Köln
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Entgegen erdrückender Beweise bestritt ein 52-Jähriger eine versuchte Ermordung seiner Ex-Ehefrau. Dabei war er von seinen drei Kindern auf frischer Tat ertappt worden, wie er seine Frau an den Rand des Todes würgte. Sprachnachrichten, in denen er die Tat exakt so ankündigte, wie sie auch geschah, tat der Straßenbauer als Fälschungen Künstlicher Intelligenz ab, die ihm untergejubelt worden seien. „Wir haben das zur Kenntnis genommen und verworfen“, sagte der Vorsitzende trocken. Und weiter: „Alles Gerede von KI ist dummes Zeug. Und dass der Angeklagte glaubte, mit seinem Gerede durchzukommen, ist befremdlich.“
Zehneinhalb Jahre Haft verhängte die 21. Große Strafkammer am Dienstag gegen den 52-Jährigen. Der Schuldspruch erging wegen versuchten heimtückischen Mordes und gefährlicher Körperverletzung. Laut der Urteilsbegründung war der 52-Jährige am Morgen des 26. September 2024 aus Lippstadt, wo er seit der Trennung von seiner Frau lebte, nach Bickendorf gekommen und trug Maleranzug, doppelt Handschuhe und schwere Arbeitssschuhe. Er drückte die defekte Terassentür auf, drang unbemerkt ins Haus ein und ging zum Bett seiner Ex-Ehefrau. Als sie ihn bemerkte, stürzte er sich auf sie, schlug und würgte sie. Von jetzt auf gleich befand sich die Frau in einem Kampf auf Leben und Tod mit dem Vater ihrer drei erwachsenen Kinder, von denen zwei im Obergeschoss des Reihenhauses schliefen. Die Frau wehrte sich vehement. Als sie es schaffte, sich auf den Bauch zu drehen, drückte der Angeklagte ihr Gesicht ins Kissen, um sie zu ersticken. Erneut kann die Frau sich umdrehen, doch wieder drückte er ihr ein Kissen ins Gesicht, der Widerstand der Frau ist gebrochen.
Sohn geht dazwischen, Vater würgt weiter
„Im Glauben, jetzt sterben zu müssen, gibt sie ihren Widerstand auf“, sagte der Vorsitzende. Dann die dramatische Wende: Der älteste, auswärts wohnende Sohn kommt spontan auf einen Besuch bei seiner Mutter vorbei und muss sehen, wie der Vater die Mutter zu töten versucht. Er reißt am Vater, mit aller Macht, bekommt ihn aber nicht los von der Mutter, während der Vater weiter würgt. Durch den Lärm ist derweil der zweite Sohn im Obergeschoss erwacht. Nur mit vereinten Kräften können die beiden Söhne den Vater von der Mutter losreißen. Als der zweite Sohn seine Mutter sieht, „hält der ausgebildete Rettungssanitäter sie bereits für tot“, so Fühling. So blau sei das Gesicht der Nebenklägerin von Blutstauungen und Sauerstoffmangel angelaufen gewesen. Als der Vater anschließend einen Fluchtversuch unternimmt, bekommt er von seinen Söhnen eine Abreibung: „Der Angeklagte ist von seinen Söhnen regelrecht verprügelt worden“, so die Feststellung im Urteil.
Die Abreibung hatte der Angeklagte in seiner bizarren Einlassung am ersten Verhandlungstag zu einem Mordanschlag seiner Familie auf ihn umdeuten wollen. Er habe nach langer Zeit seine Kinder mal wieder besuchen und noch ein paar Reparaturen am Haus vornehmen wollen, deshalb sein spezieller Aufzug. „Der Angeklagte lebt in seiner eigenen Welt, und dort ist er nicht zu erreichen“, sagte der Vorsitzende.