Der 56-jährige Täter leidet an Schizophrenie und griff sein Opfer im Eifersuchtswahn an. Dabei verletzte er es lebensgefährlich.
SchuldunfähigBergisch Gladbacher Hackebeil-Angreifer kommt dauerhaft in Psychiatrie

Das Landgericht Köln weist den Angeklagten lebenslang in eine Psychiatrie ein.
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Das Kölner Landgericht hat am Mittwoch einen 56 Jahre alten Chinakoch und ehemaligen Restaurantbesitzer aus Köln dauerhaft in eine Psychiatrie eingewiesen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann im September 2024 den Besitzer eines Büfettrestaurants in Bergisch Gladbach im Eifersuchtswahn und in Tötungsabsicht mit einem japanischen Fleischhackbeil hinterrücks angegriffen und lebensgefährlich verletzt hatte.
Der Beschuldigte hatte sich aus Sicht des Gerichts in die Vorstellung verstiegen, das Opfer habe eine sexuelle Beziehung zu seiner Ehefrau unterhalten. Die Tat wertete das Gericht als versuchten heimtückischen Mord, begangen allerdings im schuldunfähigen Zustand. Da der seit Jahren an einer paranoiden Schizophrenie leidende Beschuldigte keinerlei Krankheitseinsicht zeige, gehe von ihm eine Gefahr für die Allgemeinheit aus, begründete die 11. Große Strafkammer ihre Entscheidung.
Bergisch Gladbacher Opfer und Täter kannten sich von früher
Bereits am Abend des 6. September 2024 hatte der Beschuldigte das Restaurant des späteren Opfers (55) - beide kannten sich aus einem früheren Arbeitsverhältnis -, aufgesucht. Angeblich, weil er sich das Restaurant mal habe anschauen wollen. Als der Beschuldigte gegen Mittag des 7. September erneut im Restaurant auftauchte, habe das spätere Opfer sich überrascht gezeigt, ihn aber freundlich begrüßt und Kaffee angeboten.
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„Spätestens anlässlich dieses Besuches hatte der Beschuldigte den Entschluss gefasst, den Geschädigten für die vermeintliche Affäre mit seiner Ehefrau zu bestrafen. Er wollte diesen töten“, sagte die Vorsitzende Sabine Kretzschmar. Als der 55-Jährige Kaffee zubereitet und dem Angeschuldigten den Rücken zugedreht habe, habe der Angeklagte das mitgeführte Küchenbeil aus Edelstahl mit einer Gesamtlänge von rund 32 Zentimetern und 20,5 Zentimeter langer und 9,7 Zentimeter breiter Klinge aus dem Rucksack genommen.
Angreifer verletzte Bergisch Gladbacher lebensgefährlich
„Der Beschuldigte nutzte diesen Moment aus, um den Geschädigten, der sich keines Angriffs versah, anzugreifen“, hieß es in der Urteilsbegründung. Und weiter: „Er führt einen wuchtigen Schlag in Richtung des Kopfes des Geschädigten aus.“ Nur weil der Geschädigte im Augenwinkel eine Bewegung wahrgenommen habe, habe er reflexhaft den rechten Arm hochgerissen und den Hieb pariert. Anschließend habe der 55-Jährige noch zwei weitere Schläge abwehren können, bevor es ihm gelungen sei, den Angreifer zu entwaffnen.
Dennoch wurde der 55-Jährige lebensgefährlich verletzt: „Durch eine der Schnittverletzungen am Unterarm wurden die Ellen-Schlagader, mehrere Beugesehnen sowie der Ellennerv durchtrennt und es kam zu einer Fraktur des unteren Ellenköpfchens.“ Wäre die Gefäßverletzung nicht sogleich nach Eintreffen der Polizei von einem Beamten abgeklemmt worden, der 55-Jährige noch am Ort verblutet. Bis heute leidet der Mann erheblich unter den Folgen der Verletzungen. Seine rechte Hand kann der Koch nur noch sehr eingeschränkt benutzen.
Die Gefährlichkeit des Beschuldigten leitete die Kammer neben dem Angriff nun abgeurteilten Angriff auch von einem bedrohlichen Besuch des Beschuldigten bei seiner Ehefrau ab. Am Abend vor der Tat war der 56-Jährige bei seiner Frau in Köln-Weiden zu Besuch und machte ihr Vorwürfe und verlangte eine Entschuldigung wegen der angeblichen Affäre.
Als die von der Frau nicht kam, sei der 56-Jährige in die Küche gegangen, habe ein Fleischermesser genommen und gedroht, die Frau zu töten. Durch Zureden sei es der ebenfalls anwesenden Tochter gelungen, ihren Vater zu entwaffnen.