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Künstler muss Gelände verlassenKetan Tepels „Paradies“ am Eifelwall geräumt

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Ketan Rolf Tepel bei seinem Auszug aus dem Künstlerparadies am Eifelwall.

Köln – „Wir sind froh darüber, dass alles friedlich abgelaufen ist. So haben wir uns das vorgestellt“, sagte Axel Rostek von der städtischen Gebäudewirtschaft nach der Räumung am Eifelwallgelände. Der Künstler Ketan Rolf Tepel und zwei weitere Bewohner mussten gestern morgen die auch als „Paradies“ bekannte Freifläche zwischen der Rudolf-Amelunxen-Straße und Luxemburger Straße endgültig verlassen. Der den Bewohner Ende Mai zugestellte Gerichtsbeschluss wurde, unterstützt von zwölf Polizeibeamten, damit zum angekündigten Termin durchgesetzt.

Tepel verließ das Gelände mit einem theaterreifen Auftritt – in der rechten Hand einen geschmückten Kirschbaum haltend und auf dem Kopf eine rosa Hut mit Feder. Er machte deutlich, dass er mit dieser Stadt, in der er über 20 Jahre künstlerisch tätig war, nichts mehr zu tun haben wolle. „Ich werde diesen Kirschbaum als Wanderstab benutzen und nach Bensberg zu einem Freund weiterziehen, um diesen zu pflegen.“ Tepel sagte, er habe bis zuletzt versucht, mit der Stadt und Oberbürgermeister Jürgen Roters ins Gespräch zu kommen. Der habe ihn jedoch stets ignoriert und zum Schluss deutlich zu verstehen gegeben, dass er einen Dialog nicht wolle.

Im Vorfeld der Räumung war es immer wieder zu kleineren Auseinandersetzungen zwischen Freunden Tepels und dem von der Gebäudewirtschaft eingesetzten Wachpersonal vor den Toren des „Paradieses“ gekommen. Das Wachpersonal sorgte seit Anfang Juni dafür, dass außer den registrierten drei Bewohnern keine weitere Person das Gelände betreten durfte. „Ein Freund wollte am Dienstag seine Sachen vom Gelände holen und sie haben ihn nicht rein gelassen.“ Erst nachdem er die Polizei geholt hatte, durfte er auf das Gelände, so Tepel. „Wir wollten in dieser Angelegenheit konsequent sein, da wir die Sorge hatten, dass diese Leute das Gelände nicht wieder verlassen würden. Das wollten wir unbedingt verhindern, weil es die Räumung gefährdet hätte“, erläuterte Axel Rostek von der Gebäudewirtschaft das Vorgehen der Stadt. Zum Hintergrund: Personen, die vom Räumungsbeschluss nicht namentlich erfasst sind, können gegen eine zwangsweise Räumung Einspruch erheben.

Begleitet war die Räumung am Donnerstag durch ein hohes Presseaufkommen und einer Reihe von Freunden und Sympathisanten Tepels, die am Rande des Geländes ein Frühstücksbüfett aufgebaut hatten. Damit endet nun eine über Monate und Jahre andauernde Hängepartie zwischen den „Paradies“-Bewohnern und der Stadt. In den kommenden Wochen werden nun die von den Bewohnern aufgebauten Einrichtungen und Installationen abgebaut, um die Fläche frei zu machen für die Vorarbeiten zum Bau des neuen Stadtarchivs.

Was mit den Kunstwerken Tepels auf dem Gelände geschieht, ist, laut Angaben des Amtsgerichts gesetzlich vorgegeben: Diese werden erst einmal eingelagert, wie das mit dem Mobiliar bei jeder anderen zwangsweisen Räumung der Fall sei. Die Kosten trage dann grundsätzlich der Schuldner, in dem Fall Ketan Tepel.