Der Prozess um Einbruch und Brandstiftung in eine Kölner Apotheke startete mit der Aussage des Hauptzeugen. Dieser hatte den 41-jährigen Angeklagten bei der Tat überrascht und der Polizei die entscheidenden Hinweise gegeben.
Landgericht KölnProzess gegen Apotheken-Brandstifter hat begonnen
Was sich acht Tage vor Heiligabend frühmorgens auf der Deutzer Freiheit abspielte, zerstörte ein historisches Gebäude in der Einkaufsstraße. Jetzt muss sich der mutmaßliche Täter für den Einbruch in die Apotheke im Alten Rathaus und die anschließende Brandstiftung vor der 10. Großen Strafkammer am Landgericht Köln verantworten. Der Sachschaden wird auf rund eine Million Euro beziffert.
Beim Prozessauftakt hörte sich der Vorsitzende Richter Thomas Stollenwerk zunächst die Lebensgeschichte des 41-jährigen Kölners an: Zerrüttete Familienverhältnisse, erster Kontakt mit Drogen im Alter von 13 Jahren, Heimaufenthalte, Schulabbruch, mehrere erfolglose Therapien, Haftstrafen wegen Beschaffungskriminalität, Obdachlosigkeit.
„Ich hoffe, Sie können den richtigen Weg finden“, wünschte sogar der Hauptzeuge dem ausgezehrt wirkenden Mann, der anfangs zitterte, als er aus der U-Haft vorgeführt wurde. Der Angeklagte hatte sich zuvor bei ihm entschuldigt. Für die Bedrohung mit einer angeblichen Pistole und die Tritte, die er dem Geschäftsmann verpasste, als dieser ihn bis zum Eintreffen der Polizei festhielt.
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41-Jähriger kann sich nicht an Details erinnern
Da die Staatsanwaltschaft die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt beantragt, sollte vor Einlassungen des Beschuldigten das psychiatrische Gutachten abgewartet werden. Doch wegen Terminschwierigkeiten von LVR-Klinik-Chefarzt Dr. Wolfgang Schwachula wurden Zeugenbefragungen vorgezogen. Außerdem kündigte Strafverteidigerin Barbara Schafgan-Herrmann an, dass ihr Mandant sowohl den Einbruch in die Apotheke als auch die Brandstiftung zugeben werde, sich bis in alle Einzelheiten jedoch nicht erinnern könne.
Erst am Tag vor der Tat war der Beschuldigte aus einer fast vierwöchigen Entgiftungskur entlassen worden. Nach seiner Festnahme am 16. Dezember 2022 ergaben Blut- und Urintests, dass er neben dem Ersatzmedikament Methadon bereits wieder illegale Drogen wie Heroin und Amphetamine konsumiert hatte.
Einsatzkräfte fahren zum Rathaus
Die Angaben des Hauptzeugen stimmten detailgenau mit den gesicherten Beweisen am Tatort überein. Demnach hatte eine Frau den 48-Jährigen, der sich gegen 6 Uhr auf dem Weg zu seinem Arbeitsplatz in der Nähe der Apotheke befand, auf eine zerbrochene Fensterscheibe an der Eingangstür aufmerksam gemacht. Sie habe bereits die Polizei alarmiert. Allerdings verzögerte sich das Eintreffen der Kräfte, wie sich später herausstellte, hatten sie irrtümlich angenommen, der Einsatzort befände sich am historischen Rathaus in der Kölner Altstadt statt an der Apotheke im Alten Rathaus auf der anderen Rheinseite.
Der Zeuge berichtete, er habe durch die kaputte Fensterscheibe einen Mann bemerkt, der mit einem brennenden Kissen aus dem hinteren Bereich der Apotheke kam und damit mehrere Gegenstände im Verkaufsraum anzündete. Das Kissen habe er dann auf den Boden geworfen, dazu mehrere Verpackungen und Flaschen, schließlich ein Regalbrett herausgerissen und gegen eine weitere Scheibe in der Eingangstür geschleudert.
Zeuge erwartet 41-Jährigen vor dem Fenster
Durch diese Öffnung versuchte der Mann, sich mit den Füßen zuerst ins Freie zu hangeln. Als er den Zeugen bemerkte, der ihn in Empfang nehmen wollte, rief er ihm zu, eine Waffe in der Hosentasche zu haben. Was der Zeuge jedoch schnell als leere Drohung entlarvte und den Mann, der sich schon etwa bis zur Hüfte heraus gezwängt hatte, an den Füßen festhielt. Er habe den Mann auf diese Weise nicht zuletzt vor schweren Verletzungen durch verbliebene Scherben im Fensterrahmen schützen wollen, so der Zeuge.
„Mir war spätestens da klar, dass er nicht in einer normalen Verfassung ist“, erklärte der Geschäftsmann; er habe in seinem früheren Beruf als Diplom-Sozialarbeiter häufig mit Drogenabhängigen zu tun gehabt.
Kurz bevor die Polizei eintraf, gelang es dem mutmaßlichen Einbrecher und Brandstifter, sich durch Fußtritte aus der Umklammerung zu befreien. Er schlug nun die Scheibe eines Nebeneingangs der Apotheke ein, saß aber in der Falle, da die Tür zu einer Durchfahrt führt, die zur Straße und zum Innenhof durch Gitter gesichert ist.
Der Zeuge beobachtete den Mann, wie er über die Spitzen der inneren Einfriedung kletterte und weiter über eine Mauer ins Treppenhaus eines benachbarten Gebäudes floh. Da er zu diesem Haus einen Schlüssel besitzt, habe er der Polizei Zutritt verschafft. Der Zeuge bekam dort mit, wie sich der Verdächtige vergebens unter der Drohung, eine Handgranate abzufeuern, gegen seine Festnahme wehrte.
Der Prozess wird fortgesetzt.