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Erfolg für Kölner Polizei vor GerichtKameras am Breslauer Platz dürfen aufzeichnen

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Videoüberwachung

Symbolbild

Köln – Die Kölner Polizei darf die Videoüberwachung am Breslauer Platz wieder aktivieren. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (0VG) in Münster am Donnerstag. Damit „kassieren“ die Richter in Münster eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Köln aus dem Januar 2021. Die Polizei begrüßt diese Entscheidung. „ Wir werden den Beschluss, der uns heute zugegangen ist, auswerten und die darin enthaltenen Aspekte so schnell wie möglich umsetzen“, sagte Polizeipräsident Falk Schnabel der Rundschau. Wann genau die Kameras wieder Bilder in die Leitstelle übertragen, könne noch nicht gesagt werden. „Ich habe angeordnet, dass die erforderlichen Vorbereitungen unverzüglich getroffen werden“, ergänzte Schnabel.

Ein Kölner Bürger hatte gegen die Kameras am Breslauer Platz geklagt, aber auch gegen die Maßnahmen am Ebertplatz und Neumarkt. Das OVG entschied auch, dass die Überwachung am Ebertplatz und Neumarkt ganz überwiegend weiter stattfinden darf. Die Polizei müsse nur darauf achten, dass es von Eingängen von Privathäusern keine Aufnahmen gibt.

Die Kölner Richter führten zunächst an, dass der Breslauer Platz kein Schwerpunkt der Kriminalität sei und der Container der Bundespolizei eine abschreckende Wirkung habe. Dem schlossen sich nun die Richter in Münster nicht an und sagen: „Die videoüberwachten Bereiche sind nach wie vor anfällig für Straßenkriminalität.“

„Ich fühle mich unwohl und eingeschränkt“

Bei dem Kläger gegen die Videoüberwachung in Köln handelt es sich um Torben Strausdat (45). „Ich fühle mich unwohl und eingeschränkt, wenn ich durch die Stadt gehe“, sagte der Kölner im Gespräch mit der Rundschau. Sein Ziel ist: Die „Videoüberwachung“ „komplett wegzubekommen“. Deswegen engagiert sich der 45-Jährige seit Jahren in Sachen Überwachung auf Kölns Straßen. Seit 2018 gibt es ein Hauptverfahren vor dem Verwaltungsgericht, das sich gegen die „Videoüberwachung“ im Stadtgebiet richtet. „Es könnte in Köln bald Ausmaße wie in London annehmen“, befürchtet der Kläger. Seiner Meinung nach verhindere „Videoüberwachung“ keine Straftaten. „Ich bin dafür, an Brennpunkten mehr Sozialarbeiter einzusetzen und nicht immer mehr Kameras anzubringen“, erklärt Strausdat gegenüber der Rundschau. Eine Überwachung verdränge die Szene, so wie etwa am Ebertplatz in Richtung Eigelstein-Viertel.

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Die Initiative „Kameras stoppen“ prüft nun, inwieweit sie rechtlich gegen den neuen Beschluss vorgehen wird. Das OVG teilte mit, dass die Beschlüsse unanfechtbar sind. Auch eine Bürgerinitiative hatte sich in einer Petition an das OVG gewandt und ihre Bedenken gegen die Videoüberwachung geäußert.