Vor Gericht stand der erfahrene Polizeibeamte wegen einer mutmaßlich rassistischen Beleidigung eines Kollegen. Ausgangspunkt der Auseinandersetzung war eine polizeiinterne Übung.
Mutmasslich rassistische BeleidigungKölner Polizist muss 1500 Euro zahlen
Gegen Zahlung von 1500 Euro ist vor dem Oberlandesgericht (OLG) das Verfahren gegen einen Polizeibeamten eingestellt worden. Es war der Endpunkt einer mehr als drei Jahre andauernden juristischen Auseinandersetzung. Für den Angeklagten bedeutet der Ausgang des Verfahrens ein durchaus teures Unentschieden, denn vor dem Amtsgericht hatte er einst das Angebot einer Einstellung gegen die Zahlung von 200 Euro abgelehnt. Vor Gericht stand der erfahrene Polizeibeamte wegen einer mutmaßlich rassistischen Beleidigung eines Kollegen.
Ausgangspunkt der Auseinandersetzung war eine polizeiinterne Übung in der Tiefgarage der Ehrenfelder Wache an der Venloer Straße, bei der Festnahme- und Durchsuchungstechniken trainiert werden sollten. Hierbei, so der Anklagevorwurf, soll der Beamte im November 2019 das Szenario einer Festnahme und Durchsuchung eines Drogendealers auf dem Ebertplatz entworfen haben.
Schwarzer Beamter sollte den Täter spielen
Unter den Teilnehmern der Übung war auch ein Polizeibeamter mit schwarzer Hautfarbe. Diesen forderte der Beamte auf, den Täter zu mimen: „Schaffen wir klare Bilder, stellen wir den schwarzen Mann in die Mitte.“ So lauteten die Feststellungen in den ersten beiden Instanzen vor Amts- und Landgericht. Zum Hintergrund: Der Ebertplatz gilt als Umschlagplatz für Marihuana, viele der Händler stammen laut Polizei aus westafrikanischen Staaten.
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Das Amtsgericht hatte hierin eine rassistische Beleidigung erkannt und den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 100 Euro verurteilt. Ein seltener Fall: Die Geldstrafe wurde gegen die Zahlung einer Auflage in Höhe von 500 Euro zur Bewährung ausgesetzt. Gegen den Schuldspruch legte der Angeklagte Berufung ein. Im Juni 2022 wurde er in zweiter Instanz freigesprochen. Bei der Begründung griff die Richterin auf die juristischen Auseinandersetzungen um ein Zitat von Kurt Tucholsky, „Soldaten sind Mörder“ zurück. Damals sei festgestellt worden, dass nicht ein Einzelner beleidigt werde, wenn eine abwertende Äußerung über eine unüberschaubar große Gruppe vorgenommen werde.
Gegen die Entscheidung hatte wiederum die Staatsanwaltschaft Revision beim OLG eingelegt. Der dortige Strafsenat hatte dem Vernehmen nach aber durchblicken lassen, dass er den Freispruch wohl aufheben und das Verfahren zur Neuverhandlung ans Landgericht zurückverweisen werde. Der Angeklagte zog die Reißleine und stimmte einer Einstellung gegen nun 1500 Euro zu. Seit Mitte Januar ist die Sache rechtskräftig. Neben der Geldauflage muss der Beamte noch die Anwaltskosten tragen, die mindestens nochmal 1500 Euro betragen.