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Am „Watschelgang“ erkannt?Anwalt von Drach hält Gangbild-Gutachten für fragwürdig

Lesezeit 2 Minuten

„Mit hoher Wahrscheinlichkeit“ am Gangbild identifiziert: Thomas Drach. (Archivfoto)

Köln – Der Prozess gegen den Ex-Reemtsma-Entführer Thomas Drach in Köln hat schon Tage vor dem Auftakt skurrile Züge: Es geht um den angeblichen „Watschelgang“ des Angeklagten und die Frage, ob das Gangbild für den 61-Jährigen im Prozess belastend sein könnte. Sein Anwalt meint „Nein“, die Anklage sieht dies anders.

Die Staatsanwaltschaft hatte vor der Festnahme von Drach in Amsterdam einen Sachverständigen beauftragt, sich die Videoaufnahmen des Ikea-Räubers anzuschauen. Auf den Bildern ist zu sehen, wie der Täter humpelt oder, wie es genannt wurde, einen „Watschelgang“ hat.

Forensiker: Watschelnder Täter auf Video mit hoher Wahrscheinlichkeit Drach

Der Sachverständige für digitale Forensik überprüfte die Aufnahmen aller drei Überfälle und erstellte eine Bewegungsanalyse. Der Gutachter sowie weitere Experten und Ermittler, die Drach aus anderen Verfahren kannten, stellten schließlich fest: Der Tatverdächtige könnte mit hoher Wahrscheinlichkeit Drach sein.

Der Anwalt des 61-Jährigen, Andreas Kerkhof, hält dieses Gutachten nicht für beweiskräftig. Der Verteidiger spricht gegenüber der „Kölnischen Rundschau“ von einer „fragwürdigen, oberflächlichen und unwissenschaftlichen so genannten Expertise über das angeblich belastende Gangbild“. Bereits zuvor hatte der Anwalt verkündet, dass er für Drach einen Freispruch erreichen will.

Am Dienstag, 1. Februar, beginnt unter hohen Sicherheitsvorkehrungen am Landgericht Köln der Prozess gegen den als Reemtsma-Entführer bekannten Thomas Drach. Drach soll an mehreren Raubüberfällen, darunter einer am Flughafen Köln/Bonn, beteiligt gewesen sein.

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Im Vorfeld des Prozesses wurde außerdem bekannt, dass ein mutmaßlicher Schuss Drachs bei einem der angeklagten Raubüberfälle beinahe ein Kind getroffen hätte. Bei dem Überfall auf einen Geldboten in Frankfurt 2019 sei ein Fahrzeug getroffen worden, in dem ein zwölfjähriger Junge saß, sagte ein Gerichtssprecher. Das Kind sei aber nicht verletzt worden.