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Airbnb und Co.Neue Regeln für die Bußgelder für illegale Vermietung

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Privatwohnung statt Hotel: Auch in Köln buchen immer mehr Reisende ihre Unterkünfte über Airbnb und Co. (Symbolbild)

Köln – Der neue Bußgeldkatalog für die Zweckentfremdung von Wohnraum soll die Chancen erhöhen, dass die Stadt die Strafen für die illegale Vermietung von Wohnungen vor Gericht besser durchsetzen kann. Laut einer Analyse der Rundschau aus dem Vorjahr mussten die Vermieter zu diesem Zeitpunkt insgesamt nur knapp 40 Prozent der Bußgelder zahlen. In einigen Fällen reduzierte das Gericht die Summen teils erheblich. Das Rechnungsprüfungsamt hatte moniert: „Ein differenzierter Bußgeldkatalog ist erforderlich, um eine einheitliche Ermessensausübung zu gewährleisten.“

Kurzzeitvermietungen: Angebot hat sich verzehnfacht

Es geht bei der illegalen Vermietung unter anderem um die kurzzeitige Vermietung von Wohnungen über Internetportale wie Airbnb, die dabei aber nur als Vermittler auftreten. Das ist häufig günstiger als ein Hotel, allerdings verboten, wenn ein Großteil der Wohnung dauerhaft vermietet wird. Laut Uni Köln hat sich das Angebot seit 2015 mehr als verzehnfacht.

Mittlerweile arbeitet die Verwaltung schon mit dem Regelwerk. Er legt nun klar fest, wie hoch das Bußgeld ist, es orientiert sich dabei an der Größe der Wohnung. Ein Rechenbeispiel: Pro Quadratmeter illegal vermieteter Wohnfläche berechnet die Stadt ein Bußgeld von einem Euro, das macht monatlich 30 Euro. Das obere Limit sind 3600 Euro monatlich je Wohnung. Bislang haben die städtischen Mitarbeiter die Bußgelder ohne feste Kriterien festgelegt, das soll sich ändern und die Chance erhöhen, dass Gerichte die Strafen anerkennen.

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Ein Problem ist die fehlende Abschreckung: Die Maximalstrafe für eine illegal vermietete Wohnung liegt in NRW bei 50 000 Euro, das geplante neue Landesgesetz sieht ab Juli 500 000 Euro vor. Linken-Ratsmitglied Michael Weisenstein sagte: „Diesen Rahmen muss die Stadt ausschöpfen.“ Aber: Kommt das neue Gesetz, wird die Stadt den Bußgeldkatalog wieder überarbeiten müssen. (mhe)