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Einheitlicher BußgeldkatalogKlare Regeln gegen Airbnb und Co. in Köln

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Privatwohnung statt Hotel: Auch in Köln buchen immer mehr Reisende ihre Unterkünfte über Airbnb und Co. (Symbolbild)

Köln – Mit einem einheitlichen Bußgeldkatalog für die verbotene Vermietung von Wohnungen will die Stadt Köln ihre Erfolgaussichten vor Gericht erhöhen – bislang kassieren die Richter häufig die Geldbußen oder reduzieren sie (die Rundschau berichtete am 9. November). Bei sieben ausgewählten Verfahren hatte die Stadt 110.000 Euro Bußgeld ausgesprochen, nach den Urteilen blieben noch 18.000 Euro übrig. Der Abschreckungseffekt dürfte dahin sein. Nun soll der Katalog Anfang 2021 vorliegen, die Stadt sagt: „Die Wohnungsaufsicht verspricht sich davon auch bessere Erfolgsaussichten in gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Eigentümern bzw. Nutzungsberechtigten, um sich noch effizienter für den Schutz von Wohnraum zugunsten aller Kölnerinnen und Kölner einsetzen zu können.“

Bis zu 50 000 Euro Bußgeld

Es geht dabei um die sogenannte Zweckentfremdung von Wohnraum, unter anderem, wenn Besitzer mehr als die Hälfte ihres Wohnraums gewerblich vermieten oder länger als sechs Wochen im Jahr. Das ist zu beobachten, wenn Touristen in die Stadt kommen und private Wohnungen statt Hotels buchen, häufig über Internet-Plattformen wie beispielsweise Airbnb als Vermittler. Das ist oft günstiger als ein Hotel, aber nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Die Stadt geht seit 2014 verstärkt dagegen vor und hat angekündigt, die maximale Bußgeldhöhe von 50 000 Euro je illegal vermieteter Wohnung öfter auszureizen. Der neue Katalog soll die Vorgehensweise der Mitarbeiter vereinheitlichen und rechtssicher gestalten. (mhe)