Lauterbachs Krankenhausreform droht zu scheitern. Das Projekt stößt auf Widerstand seitens der Länder und könnte am Freitag vom Bundesrat blockiert werden.
Rundschau-Debatte des TagesIst die Krankenhausreform noch zu retten?

Muss um seine Reform bangen: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD)
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Es sind hektische Tage für Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD): Vor der entscheidenden Bundesratssitzung am Freitag versucht der SPD-Politiker, in Einzelgesprächen mit Landesvertretern seine große Krankenhausreform zu retten. Die Vorbehalte in vielen Ländern sind allerdings massiv: Sollte die Länderkammer am Freitag den Vermittlungsausschuss anrufen, könnte dies das Aus bedeuten für das Großprojekt, mit dem der ehrgeizige Gesundheitsminister die Krankenhauslandschaft in Deutschland neu ordnen wollte.
Warum steht die Reform auf der Kippe?
Das mögliche Scheitern der Reform wäre ein Kollateralschaden des Koalitionsbruchs. Die Reform wurde zwar noch mit Ampel-Mehrheit im Bundestag beschlossen, aber mehrere Länder haben Widerstand angekündigt - aus Furcht vor Klinikschließungen, hohen Folgekosten und einer Stärkung der Befugnisse des Bundes auf Kosten der Länder.
Ruft der Bundesrat den Vermittlungsausschuss an, müsste der Bundestag dies mit absoluter Mehrheit überstimmen. Nach dem Ampel-Aus fehlen der Minderheitsregierung dazu aber die nötigen Stimmen. Aus der Union gibt es Forderungen, Lauterbachs Projekt zu begraben und nach der Neuwahl eine komplett neue Reform in Angriff zu nehmen. Verzichtet der Bundesrat am Freitag auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses, kann die Reform allerdings in Kraft treten.
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Welche Ziele verfolgt Lauterbachs Reformprojekt?
Die hohen Kosten für die Krankenhaus-Versorgung sollen sinken, die Qualität der Behandlung soll steigen. Kernstück der Reform ist eine stärkere medizinische Spezialisierung. Vor allem die kleineren Krankenhäuser sollen künftig weniger Leistungen anbieten und sich auf jene Eingriffe beschränken, die sie gut beherrschen. Patientinnen und Patienten müssten künftig also bisweilen längere Wege bis zum nächsten zuständigen Krankenhaus in Kauf nehmen - sollen dafür aber eine bessere Behandlung bekommen.
Die einzelnen Behandlungsarten werden durch das Gesetz in 65 Leistungsgruppen eingeteilt - wie etwa Herzchirurgie, Leukämie oder Darmtransplantation. Welches Krankenhaus künftig welche Leistungsgruppen anbieten darf, entscheiden die Behörden der Länder. Die Kliniken müssen dafür ein bestimmtes Qualitätsniveau sowie ausreichend Personal nachweisen können. Nur wenn sie diese Kriterien erfüllen, sollen sie für die Behandlung bezahlt werden können.
Welche Rolle spielt das Geld?
Die schlechte Finanzlage der Kliniken hatte den Anstoß zu der Reform gegeben. Etwa 30 Prozent der Kliniken schreiben rote Zahlen. Die Reform soll eine „Ent-Ökonomisierung“ des Krankenhauswesens bringen, sagt Minister Lauterbach. Wichtigste Änderung: Die bisherige Vergütung über Fallpauschalen soll eingeschränkt werden, weil sie erhebliche Fehlanreize setzt: Sie kann dazu führen, dass Kliniken Behandlungen ausführen, die medizinisch gar nicht erforderlich sind - nur um diese dann finanziell abrechnen zu können.
Lauterbachs Lösung: Künftig sollen die Kliniken vor allem dafür bezahlt werden, dass sie bestimmte Leistungen anbieten. Dafür erhalten sie eine sogenannte „Vorhaltepauschale“, die 60 Prozent ihrer Kosten decken soll. Die übrigen 40 Prozent sollen wie bislang über die Fallpauschale kommen. Unabhängig von der Vorhalte-Pauschale sollen die Kliniken für wichtige Kernbereiche zusätzliche Mittel bekommen: für Pädiatrie, Geburtshilfe, Schlaganfallbehandlung, Traumatologie und Intensivmedizin.
Werden Kliniken schließen?
Die Antwort lautet Ja. Für die aktuell über 1700 Krankenhäuser gebe es bereits jetzt nicht genug Personal, viele Kliniken schrieben rote Zahlen und seien von Insolvenz bedroht, argumentiert Minister Lauterbach. Mit seiner Reform will er das erwartete Kliniksterben begrenzen: „Wenn es am Ende 20 Prozent Krankenhäuser weniger gibt, diese aber bessere Versorgung bieten, dann ist das aus meiner Sicht richtig.“
Eine Reihe von Regelungen soll vor allem kleinen Kliniken in ländlichen Regionen helfen: In solchen Häusern sollen Fachärzte ihre Leistungen künftig auch ambulant für Patientinnen und Patienten anbieten dürfen. Der mancherorts weite Weg in eine Fachpraxis entfällt damit. Zudem dürfen so genannte „Sicherstellungshäuser“ in ländlichen Regionen, die für die Grundversorgung unverzichtbar sind, geringfügig von den strengen Qualitätsvorgaben der Leistungsgruppen abweichen.