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Urteil in KölnNiederlage für Anleger in Oppenheim-Esch-Fonds

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Oppenheim

Blick auf die Privatbank Sal. Oppenheim  in Köln

Köln – Vor dem Oberlandesgericht Köln hat die Sparkasse KölnBonn einen Erfolg errungen. Sie muss Anlegern, die Geld in den Oppenheim-Esch-Fonds gesteckt haben, der Fernsehstudios in Hürth und Köln-Ossendorf gebaut hat, keinen Schadenersatz leisten. Der 13. Zivilsenat bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Bonns. Eine Revision ist nicht zugelassen, weil der Bundesgerichtshof über die maßgeblichen Rechtsfragen bereits entschieden habe, so das Gericht.

Die frühere Privatbank Sal. Oppenheim hatte mit dem Immobilienentwickler Josef Esch rund 70 geschlossene Immobilienfonds für vermögende Kunden aufgelegt. Einige Fonds, darunter der Fonds Köln-Ossendorf-Hürth I, der Gegenstand des Verfahrens war, erbrachten nicht den von den Anlegern erwarteten Ertrag.

Die Investments wurden in der Regel durch Kredite finanziert. Die sollten durch Steuervorteile, die die Fonds boten, getilgt werden und durch Mieteinnahmen. Einige Fonds, darunter der mit den TV-Studios, mussten Mieten reduzieren, so dass die nicht mehr unbedingt für die Tilgung reichten. Reihenweise verlangten Anleger Schadenersatz, oft mit der Begründung, nicht ausreichend über Risiken aufgeklärt worden zu sein. Sie verklagten Esch, Sal. Oppenheim, die einige Vergleiche schloss, und die Sparkasse KölnBonn, die ihnen Kredite gegeben hatte.

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Bei der Entscheidung zugunsten der Sparkasse war laut Gericht von besonderer Bedeutung, dass sie nicht von Anfang an die Anlage finanziert hatte. Ausreichende Anhaltspunkte, dass sie Anleger bei Beitritt zum Fonds auf Risiken hätte hinweisen müssen, sah das Gericht nicht. Durch die Übernahme einer Anschlussfinanzierung sei aber kein Schaden entstanden.