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Kölner Händler betroffenNeue Russland-Sanktionen treffen Autoersatzteile

Lesezeit 3 Minuten
Um Schrauben aus Drittstaaten in der EU einzuführen, ist jetzt eine Lieferantenbescheinigung nötig.

Schrauben dürfen laut EU-Sanktionen keine Metalle aus Russland mehr erhalten

Seit zwei Wochen gelten schärfere Russland-Sanktionen der EU. Jetzt dürfen auch keine Eisen- und Stahlerzeugnisse mehr eingeführt werden. Darunter leidet auch ein Kölner Händler, der Autoersatzteile für englische Sportwagen einführt.

Wenn bei einem alten Sportwagen der Marken Austin-Healey, Triumph, MG und Jaguar oder bei einem alten Morris-Minor oder Mini etwas klappert, dann ist das vielleicht ein Fall für Autoersatzteilhändler Heuten aus Köln. Seit 1979 hat sich das Unternehmen auf Ersatzteile für diese englischen Autos spezialisiert. Weit über 100.000 Teile vom Außenspiegel bis zur Wasserpumpe sind im Angebot. Auch Bolzen, Muttern und Schrauben – in Zoll gemessen, mit unterschiedlichen Steigungen – gibt es. Die und alles, was aus Metall ist, machen Jan Heuten gerade viel Kopfzerbrechen.

Ab 30. September gilt ein weiterer Teil des im Juni in Kraft getretenen 11. Sanktionspaketes der EU gegenüber Russland seit der Besetzung der Krim. Dabei wurden die Sanktionen ausgeweitet und verschärft, um Russland die Umgehung zu erschweren. Unter anderem gibt es neue Einfuhrbeschränkungen für Eisen- und Stahlerzeugnisse. Wer diese Erzeugnisse, die in einem Drittland verarbeitet wurden, einführen will, muss nachweisen, dass Vorleistungen nicht aus Russland stammen. Drittländer sind alle Staaten außerhalb der EU.

Kleine Firmen sind überfordert

Was genau sanktioniert wird, ist im Anhang der EU-Verordnung in 50 Positionen nachzulesen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) hat im Sommer auf die Verschärfung hingewiesen und verlinkt auf die Verordnung. Weitere Informationen und Hinweise auf mögliche Nachweise gibt es auch beim Zoll. Aber anders als große Unternehmen, bei denen Import von eigenen Abteilungen organisiert wird, kann der Umgang mit Sanktionen kleinere Unternehmen vor Herausforderungen stellen, sagt auch Sandra Vogt, Leiterin International der IHK Köln. Vor allem in Fällen wie Jan Heuten, der bislang mit Russlandsanktionen nicht befasst war.

Heuten, der mit seiner Partnerin den Handel vor allem über das Internet betreibt, bezieht Ware aus Großbritannien und den USA. Und die hängt jetzt im Zoll fest. Innerhalb von fünf Tagen soll er für den Import eine Lieferantenerklärung (suppliers declaration) beibringen, aus der hervorgeht, dass keine Vorprodukte aus Russland verwendet wurden. Er ist kein Einzelfall. Rat bei der IHK suchen gerade mehr Unternehmen. Probleme mit der Einfuhr können etwa Lebensmittelhändler bekommen, die auch Töpfe und Pfannen verkaufen, oder die Zulieferer der Möbelindustrie, die Rohre oder Profile aus Drittstaaten beziehen.

Bescheinigungen von Lieferanten nötig

Heuten hat 20 Lieferanten, die ihm bescheinigen müssen, das die Vorprodukte nicht aus Russland kommen. Da muss er zunächst hoffen, dass die den Ursprung des Stahls kennen. Handelt es sich bei ihnen doch teilweise auch um Händler und nicht um die Produzenten. „Die Lieferanten müssen zunächst dafür sensibilisiert werden, dass sie den Ursprung der Vormaterialien mitteilen“, sagt Vogt. In Zukunft hilft dann womöglich ein Kaufvertrag mit Ausschlussklauseln.

Aber zunächst einmal hat Heuten viel Arbeit – und auch Sorgen. „Das könnte die Firma gefährden“, sagt er. Er hat seinen Kunden Liefertermine genannt, die er womöglich nicht einhalten kann. Auch Ebay verlangt von ihm die Abwicklung von Geschäften in einer bestimmten Zeit. Da droht also eine Sperrung seines Kontos bei dem Portal. Dann wird es wirklich eng, so Heuten.