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Höhere Preise für NeukundenKölner Rheinenergie siegt beim Gebührenstreit vor Gericht

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Rheinenergie-Zentrale am Parkgürtel

Köln – Im Streit um unterschiedliche Tarife in der Grundversorgung hat die Rheinenergie einen Erfolg vor Gericht errungen. Das Landgericht Köln wies einen Antrag der Verbraucherzentrale NRW auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung als „unbegründet“ zurück.

Die Verbraucherschützer hatten die Rheinenergie und zwei weitere Stadtwerke zunächst abgemahnt wegen deren Aufteilung von Grund- und Ersatzversorgungspreisen für Strom und Erdgas für Alt- und Neukunden, wobei die Neukunden erheblich mehr zahlen mussten. Dies hielten sie für unzulässig. Nachdem die Rheinenergie eine geforderte Unterlassungserklärung verweigerte, zogen die Verbraucherschützer vor Gericht.

Niederlage für die Verbraucherschützer vor Gericht

Hier musste die Verbraucherzentrale aber ein deftige Niederlage einstecken. In einem umfangreichen sechsseitigen Beschluss - durchaus ungewöhnlich bei einstweiligen Verfügungen - , der Bezug nimmt auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und das Landgericht Leipzig führt die Kammer unter anderem aus, dass die von der Rheinenergie vorgenommene Preisspreizung rechtlich nicht zu beanstanden sei.

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Der Versorger Rheinenergie hat mit der Wiedereinführung der Wahltarife für Neukunden die Preise erheblich angehoben.

„Wir begrüßen es, dass das Gericht diese Entscheidung getroffen hat und unser Handeln als korrekt und rechtskonform bestätigt“, sagt Vertriebsvorstand Achim Südmeier. Es sei eine wichtige Entscheidung vor allem mit Blick auf unsere Kunden, da sie unsere Vertrauenswürdigkeit bestätigt.

Worum geht es bei der Debatte?

Der Hintergrund: Energiediscounter, die anders als etablierte Versorger Strom und Gas kurzfristig einkaufen, waren vom Preisanstieg an den Energiemärkten überrascht worden. Jetzt mussten sie Strom und Gas zu teuer einkaufen, hatten aber ihren Kunden zumindest eingeschränkte Preisgarantien gegeben, so dass sie die Endverbraucherpreise eigentlich nicht erhöhen konnten. Dennoch versuchten einige Ende 2021 höhere Preise durchzusetzen oder stellten ohne Vorwarnung die Belieferung ein.

In Zahlen

2,5 Millionen Menschen in der Region sowie Industrie, Handel und Gewerbe versorgt die Rheinenergie mit Energie und Wasser. Ohne Stromhandel erzielte sie 2020 mit 2902 Mitarbeitenden einen Umsatz von 2,47 Milliarden Euro und einen Überschuss von 170 Millionen.

80 Prozent der Anteile hält die GEW Köln AG, die im Besitz der Stadt Köln ist. 20 Prozent befinden sich im Besitz der Westenergie AG. Diese wiederum gehört zu Eon. (raz)

In dem Fall müssen die Grundversorger, die mit den meisten Kunden in einer Region, einspringen. Für die über als 25 000 neuen Kunden, die innerhalb weniger Tage zur Rheinenergie kamen, musste das Unternehmen nach eigenen Angaben Strom und Gas zu den damaligen Börsen-Höchstpreisen beschaffen. Diese Mehrkosten gab es an die neuen Kunden weiter. Für die vielen Hunderttausenden an Bestandskunden hatte das Unternehmen langfristig im voraus entsprechende Energiemengen beschafft und hielt die Preise dort stabil.

Diese Preisspreizung ist nach Überzeugung des Gerichts aufgrund der geltenden Rechtslage möglich und statthaft. Die Verbraucherzentrale NRW kündigte an, Beschwerde zum Oberlandesgericht Köln einlegen zu wollen. Denn man halte es weiter für unzulässig, von Strom- und Gaskunden, die in die Ersatz- oder Grundversorgung zurückfallen, höhere Preise als von den Bestandskunden zu verlangen, twitterte deren Energierechtsexperte Holger Schneidewindt. Der Stadtwerkeverband VKU begrüßte die Entscheidung. Man sei zuversichtlich, dass die Entscheidung auch in der nächsten Instanz Bestand haben werde.

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Im Dezember stieg der Strompreis in der Grundversorgung der Rheinenergie für Neukunden von gut 33 Cent pro Kilowattstunde über 43 zum 1. Januar auf 72,8 Cent. Seitdem sank er auf 38,15 Cent. Auch Laufzeittarife können Neuknden buchen.