Pläne der BundesregierungWie Strom- und Gaskunden besser geschützt werden sollen
Berlin – Die Bundesregierung will mit einer Gesetzesreform kurzfristigen Kündigungen von Strom- und Gasverträgen durch Billiganbieter sowie Preissprüngen einen Riegel vorschieben. „Wir dürfen die Verbraucher nicht noch mal so im Regen stehen lassen“, sagte Oliver Krischer (Grüne), parlamentarischer Staatssekretär im Wirtschaftsministerium.
Einheitliche Preise für die Grundversorgung schaffen
Konkret kündigte Krischer an, es solle künftig einheitliche Tarife in der Grundversorgung geben, damit Neukunden nicht das Doppelte oder Dreifache gegenüber Bestandskunden zahlen. „Gesplittete Grundversorgungstarife sind am Ende nur ein unnötiges Beschäftigungsprogramm für Gerichte, was wir vermeiden wollen.“ Außerdem solle die Aufkündigung von Gas- oder Stromlieferungen mehrere Monate vorher angekündigt werden müssen, damit Verbraucher sich in Ruhe einen neuen Versorger suchen könnten.
Viele Billiganbieter kündigen ihren Kunden
Das Ministerium will damit darauf reagieren, dass viele Billiganbieter in Turbulenzen geraten sind und Tausende Verträge gekündigt haben. Diese Verbraucher fallen dann in die sogenannte Ersatzversorgung beim Grundversorger der jeweiligen Kommune – müssen aber laut Verbraucherzentralen oft deutlich mehr zahlen.
„Es gibt Handlungsbedarf“, sagte Krischer. „Wir wollen deshalb die Hürden für Liefereinstellungen erhöhen und das Instrument der Grund- und Ersatzversorgung auf neue Füße stellen.“ Das Ministerium werde zudem Vorschläge machen, wie die unseriösen Wettbewerber von der Bundesnetzagentur besser herausgefiltert werden. „Dass rund einer Million Gas- und Stromkunden innerhalb kürzester Zeit gekündigt wird, darf sich so nicht wiederholen.“
Hohe Mehrkosten für Neukunden
Verbraucher müssten bei Neukundentarifen derzeit teils bis zu 1654 Euro mehr im Jahr zahlen als Bestandskunden, heißt es in einem Positionspapier des Verbraucherzentrale-Bundesverbands. Einige Grundversorger, die sich bisher längerfristig und dadurch kostengünstiger mit Strom oder Gas eingedeckt haben, sähen sich wegen einer gestiegenen Anzahl von Neukunden gezwungen, zusätzliche Energie früher als geplant zu höheren Preisen einzukaufen. Daher hätten einige begonnen, zwischen Neu- und Bestandskunden zu unterscheiden und Neukunden zu teureren Tarifen zu versorgen.
Verbraucher sollen besser geschützt werden
Nach Auskunft der Verbraucherzentralen gibt es bundesweit bereits sieben Abmahnungen und eine Androhung wegen der Einstellung von Stromlieferungen, der Kündigung von Verträgen oder extremer Preiserhöhungen. Weitere Abmahnungen seien in Planung.
Aus Kreisen des Wirtschaftsministeriums hieß es, es würden nun in enger Abstimmung mit dem Verbraucherschutzministerium zügig konkrete Vorschläge für Anpassungen im Energiewirtschaftsgesetz erarbeitet. Es gehe um mehr Schutz für Verbraucher durch klare Ankündigungsfristen vor der Liefereinstellung und um bessere Regelungen zur Ersatzversorgung und Grundversorgung.
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Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) hatte bereits erklärt: „Die Bundesregierung beobachtet das Verhalten der Marktakteure sehr genau und prüft mögliche regulatorische Schritte.“ Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte dem „Spiegel“ gesagt, der Elektrizitätsmarkt sei wie der Gasmarkt komplett liberalisiert worden. „Da ist eine Discount-Mentalität entstanden, die nur dann funktioniert, wenn alles reibungslos läuft. Sobald es Unsicherheiten im Markt gibt, bricht alles zusammen.“ Der saarländische Regierungschef Tobias Hans (CDU) sagte, es gebe in Deutschland eine handfeste Energiekrise. „Deshalb fordere ich einen Bund-Länder-Gipfel, der einen konkreten Aktionsplan beschließt.“ (dpa)