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Folge eines GerichtsurteilsWahlbezirke werden in Lindlar und Wipperfürth angepasst

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Das Urteil hat Folgen für Abstimmung in den NRW-Kommunen.

Wipperfürth/Lindlar – Nicht nur in Großstädten müssen einige Wahlbezirke zur Kommunalwahl im Herbst 2020 neu zugeschnitten werden. Auch kleinere Kommunen können davon betroffen sein.

Der NRW-Verfassungsgerichtshof hatte im Dezember entschieden, dass die Größe der Wahlbezirke annähernd gleich groß sein muss. Die bisherige Regelung erlaubte eine Abweichung von 25 Prozent – bezogen auf die durchschnittliche Einwohnerzahl. Dies ist nicht mehr zulässig. Die Richter halten lediglich eine Abweichung von bis zu 15 Prozent für angemessen.

Ein Wahlausschuss soll es richten

„Infolge des Gerichtsurteils wird es auch in der Gemeinde Lindlar wohl zu Anpassungen bei dem ein oder anderen Wahlbezirk kommen“, erklärte der Lindlarer Bürgermeister Dr. Georg Ludwig, auf Nachfrage unserer Zeitung.

Dazu werde man bald den Wahlausschuss einberufen, die Fraktionsvorsitzenden seien bereits informiert worden. Ludwig ist als Wahlleiter der Gemeinde für die ordnungsgemäße Durchführung verantwortlich.

Auch in Wipperfürth müssen wohl zumindest einige Wahlbezirke neu eingeteilt werden. Das teilte Sonja Puschmann von der Stadt gestern mit. Dazu soll – ebenso wie in Lindlar – kurzfristig ein Wahlausschuss einberufen werden. Die Verwaltungen müssen sich beeilen. Denn am 29. Februar läuft der letzte Termin zur Einteilung des Gemeindewahlgebiets ab. (cor)