Der Täter war zuvor wegen der tödlichen Misshandlung zweier Frauen bereits zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Frauen tödlich misshandeltGericht ordnet Sicherheitsverwahrung gegen „Horrorhaus“-Täter von Höxter an
Der wegen tödlicher Misshandlungen zweier Frauen im sogenannten Horrorhaus von Höxter verurteilte Täter soll nach Verbüßen seiner Haft in Sicherungsverwahrung. Das hat das Landgericht Paderborn am Donnerstag angeordnet, weil es Wilfried W. für gefährlich hält. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Kammer schloss sich damit den Einschätzungen zweier psychiatrischer Sachverständiger an, die Wilfried W. für das seit Ende August laufende Verfahren begutachtet hatten. Sie hatten bei W. eine große Wiederholungsgefahr gesehen. Die Forensiker attestierten W. ein großes Manipulationsgeschick und kriminelle Intelligenz, Empathielosigkeit und Gefühlskälte.
Horrorhaus von Höxter: Täter Wilfried W. könnte wieder Taten begehen
In seinem Plädoyer hatte Oberstaatsanwalt Ralf Meyer am Donnerstag ebenfalls auf die übereinstimmende Einschätzung der Gutachter verwiesen, dass von W. mit hoher Wahrscheinlichkeit Taten zu erwarten seien, die seine Opfer körperlich oder seelisch schwer schädigen würden. Daher gebe es kein milderes Mittel als die Sicherungsverwahrung. Sie dient im Anschluss an eine verbüßte Haft dazu, die Allgemeinheit vor gefährlichen Tätern zu schützen.
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Die Verteidigung kündigte an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Der Bundesgerichtshof müsse entscheiden, ob der Prüfungsmaßstab des Gerichts ausreichend gewesen sei - oder ob nicht noch viel weitergehende Aspekte in die Beurteilung hätten einfließen müssen, sagte Anwalt Carsten Ernst nach dem Prozess.
Horrorhaus-Prozess: Verteidigung wollte Sicherheitsverwahrung abwenden
Die Verteidigung hatte bis zuletzt versucht, die Sicherungsverwahrung abzuwenden. Sein Mandant habe während seiner Haft auch in schwierigen Situationen die Ruhe bewahrt, sagte Anwalt Carsten Ernst in seinem Schlusswort. Er gehe wie die Gutachterin im Ausgangsverfahren davon aus, dass W. nicht in der Lage sei, richtiges und falsches Verhalten voneinander zu unterscheiden: Ihm fehle jeder moralische Kompass. In einer betreuten Wohnform sei sein Mandant nach der Haft daher besser aufgehoben als hinter Gefängnisgittern.
Über Jahre hinweg hatte Wilfried W. in dem Haus im Osten Nordrhein-Westfalens mit seiner ebenfalls verurteilten Ex-Frau mehrere Frauen gequält. Sie schlugen, verbrühten und fesselten ihre Opfer und zwangen sie, sich einem rigiden Regelwerk zu unterwerfen. Zwei der Opfer aus Niedersachsen starben völlig ausgezehrt nach monatelangen Misshandlungen. Er war 2018 zu elf Jahren Haft verurteilt worden.
Das Gericht stufte W. damals als vermindert schuldfähig ein und ließ ihn in einer Psychiatrie unterbringen - eine Fehleinschätzung, wie Gutachter später feststellten. Den Fachleuten waren Zweifel an seiner eingeschränkten Steuerungsfähigkeit gekommen. 2020 stufte ihn ein Gericht daher als schuldfähig ein und ließ ihn im regulären Strafvollzug unterbringen.
Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin nachträglich, ihn nach seiner Haftentlassung in Sicherungsverwahrung zu nehmen. (dpa)