AboAbonnieren

Korruption Rathaus FrechenWarum einer der Verurteilten die Haftstrafe noch nicht angetreten hat

Lesezeit 2 Minuten
Das Bild zeigt das Rathaus in Frechen.

Zwei ehemalige Mitarbeiter des Rathauses sitzen derzeit ihre Haftstrafe ab.

Der Senat am Bundesgerichtshof hat die Revision gegen das Urteil im Herbst vergangenen Jahres als unbegründet verworfen.

Der Fall hatte vor Jahren für großes Aufsehen gesorgt. Es ging um Korruption in der Frechener Stadtverwaltung. Drei Männer, hatten im Zusammenhang mit Aufträgen für die Versorgung, Ausstattung und Bewachung von Geflüchtetenunterkünften während der Flüchtlingswelle im Zeitraum 2015/16 über einen langen Zeitraum Schmiergelder von einer Hürther Sicherheitsfirma kassiert.

In teilweise umfangreichen Geständnissen hatten die beiden städtischen Verwaltungsmitarbeiter sowie ein seinerzeit angestellter Hausmeister einer Schule ihr Fehlverhalten auch eingeräumt. Insgesamt war damals von einem Gesamtschaden von rund 1,2 Millionen Euro die Rede. Nach zahlreichen Prozesstagen fiel schließlich vor dem Landgericht Köln das Urteil.

Angeklagte hatten nicht mit so hohen Haftstrafen gerechnet

Die drei Angeklagten wurden zu mehrjährigen Haftstrafen wegen Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Untreue bzw. Bestechung, Beihilfe zur Bestechung, Vorteilsgewährung und Beihilfe zur Untreue verurteilt worden.

Alles zum Thema Bundesgerichtshof

Das Bild zeigt einen Gerichtssaal im Landgericht Köln

Im Juli 2022 wurden die drei Angeklagten zu Haftstrafen verurteilt. Die Revision wurde nun vom Bundesgerichtshof verworfen.

Der städtische Schulhausmeister und ein Abteilungsleiter aus dem Rathaus wurden zu drei Jahren Haft verurteilt. Der Stellvertreter des Abteilungsleiters erhielt eine Haftstrafe von drei Jahren und fünf Monaten. Mit den Urteilen hatte keiner der drei Angeklagten gerechnet. Revision wurde eingelegt.

Wie jetzt bekannt wurde, verwarf der Bundesgerichtshof die Revision am 22. Oktober 2024. Bedeutet: Alle drei Urteile sind rechtskräftig. Auf Nachfrage wurde jetzt von der Staatsanwaltschaft Köln bestätigt, dass der ehemalige Abteilungsleiter und sein Stellvertreter die Haftstrafen angetreten haben. Der damals als Hausmeister an einer Schule tätige Mitarbeiter wurde ein Strafaufschub gewährt.

Einer der Verurteilten erhielt Strafaufschub

Strafaufschub oder auch Haftaufschub wird gewährt, wenn zum Beispiel der Verurteilte aus gesundheitlichen Gründen die Strafe nicht antreten kann oder aber wenn Betreuungsbedarf für ein minderjähriges Kind oder einen nahen Angehörigen besteht. Mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte des Verurteilten erteilt die Staatsanwaltschaft keine Auskünfte zu den konkreten Gründen in diesem Fall.

Die Arbeitsverhältnisse der drei Verurteilten sind inzwischen alle aufgelöst.

In gleichem Zusammenhang war bei der Staatsanwaltschaft Köln das Verfahren wegen des Anfangsverdachts der Untreue gegen zwei weitere Mitarbeiter der Stadt Frechen anhängig. Ermittelt wurde gegen zwei Vorgesetzte in leitender Funktion des Abteilungsleiters und seines Stellvertreters. Die Ermittlungen führten nicht zu dem für eine Anklage erforderlichen hinreichenden Tatverdacht, sodass diese letztlich eingestellt worden sind, so die Staatsanwaltschaft weiter.