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Sparkasse Köln BonnMusterklage gegen Kontogebühren

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Zentrale der Sparkasse Köln Bonn in der Kölner Innenstadt. 

Noch können sich Verbraucher einer Musterklage von Verbraucherschützern gegen die Sparkasse Köln Bonn anschließen. Es geht Gebühren für das Girokonto. 

Noch bis zum 25. Mai können sich Kunden der Sparkasse Köln Bonn einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) anschließen. Er will durch die beim Oberlandesgericht Hamm eingereichte Klage feststellen lassen, dass sämtliche Entgelte für das private Girokonto erstattet werden müssen, die ohne aktive Zustimmung der Kunden erhöht oder neu eingeführt wurden – unabhängig vom Zeitpunkt der Erhöhung.

Die Sparkasse sieht dagegen keinen Anlass für Erstattungen, da sie vor der Einführung der neuen Gebühren drei Jahren lang die Preise nicht erhöht habe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte allerdings Ende April 2021 in einem Verfahren gegen die Postbank entschieden, dass das Schweigen der Kunden nicht als Zustimmung gewertet werden dürfe.

Verfahren wird am 26. Mai fortgesetzt

Verbraucher können sich noch bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung zur Klage anmelden. Als Tag der Verhandlung hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) am 5. März den 26. Mai festgesetzt. Das Verfahren hatte längere Zeit geruht, weil auch ein anderes Verfahren rund um Gebühren für Girokonten geführt wurde. Am Mittwoch hatte das Gericht dann die Fortsetzung des Verfahrens beschlossen.

Das BfJ hat im Internet ein Anmeldeformular zur Verfügung gestellt. Dieses bietet die Möglichkeit einer schnellen Eintragung auf elektronischem Weg. Informationen und einen Link zur Anmeldung gibt es auch auf der Internetseite der Verbraucherzentrale NRW.