Leverkusen – Der verkaufsoffene Sonntag am 29. April in Wiesdorf ist geplatzt. Das Verwaltungsgericht Köln hat am Mittwoch einem entsprechenden Eilantrag der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi stattgegeben. Die Geschäfte bleiben daher geschlossen. In Leverkusen gelten nun einstweilen nur noch drei Sonntage, an denen die Geschäfte in Wiesdorf öffnen dürfen. In Schlebusch und Opladen sowie im benachbarten Burscheid soll vorerst an den geplanten Terminen festgehalten werden. Doch auch diese restlichen Tage stehen auf der Kippe.
Ein Überblick über die bisher geplanten Termine:
Offene Sonntage in Wiesdorf, Schlebusch und Opladen
In Wiesdorf dürfen die Geschäfte in diesem Jahr an folgenden Sonntagen öffnen: Am 2. September zum Herbstfest; am 7. Oktober zum Musikfest und am 16. Dezember zum Christkindchenmarkt in der Wiesdorfer Fußgängerzone.
In Schlebusch gibt es verkaufsoffene Sonntage am 16. September zum 25. Schlebuscher Wochenende; am 11. November anlässlich des Martinsmarkts und am 23. Dezember zum Adventsmarkt. Bereits am 22. April hatten die Geschäfte in Schlebusch anlässlich des Festes „Blühendes Schlebusch“ geöffnet.
In Opladen dürfen die Geschäfte am 6. Mai zum Opladener Frühling mit Verkehrsschau; am 29. Juli zum traditionellen Stadtfest mit Kram- und Trödelkirmes; am 14. Oktober zum Herbstmarkt und am 23. Dezember beim Weihnachtsmarkt im Bergischen Dorf öffnen.
Auch in Burscheid stehen in diesem Jahr zwei verkaufsoffene Sonntage an. Der nächste am 14. Oktober - parallel zur Öffnung der Geschäfte in Opladen. Ein weiterer verkaufsoffener Sonntag findet wie in Leverkusen-Wiesdorf am 16. Dezember statt.
Höchstens elf Termine im Jahr
Voraussetzung für den die Genehmigung war der Nachweis eines konkreten, stadtteilbezogenen Anlasses, weil verkaufsoffene Sonntage kein Selbstzweck sein dürfen. Von vornherein ausgeschlossen hatte die Stadtverwaltung außerdem praktisch alle hohen, kirchlichen Feiertage wie Heiligabend und Weihnachten, Palmsonntag, Weißer Sonntag, Mariä Himmelfahrt, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Allerseelen und Reformationstag, aber auch den Karnevalssonntag.
Darüber hinaus darf es in der ganzen Stadt höchstens elf offene Sonntage geben, was dadurch gewährleistet ist, dass zwei von ihnen in Opladen und Schlebusch gleichzeitig stattfinden. (hz, red)