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Stadtrat stimmte Terminen zuRheinbacher Geschäfte öffnen an drei Sonntagen

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An drei Sonntagen dürfen die Geschäfte in der Rheinbacher Innenstadt in diesem Jahr öffnen.

An drei Sonntagen dürfen die Geschäfte in der Rheinbacher Innenstadt in diesem Jahr öffnen. 

Zum Frühlingsmarkt, Street-Food-Festival und zum Weihnachtsmarkt dürfen die Rheinbacher Geschäfte in diesem Jahr sonntags öffnen.

Eine Lockerung des Verkaufsverbots für den Einzelhandel am Sonntag erfordert eine solide Begründung. Der Rheinbacher Gewerbeverein überzeugte mit einer Argumentation, die gesetzliche Vorgaben erfüllt und dem geforderten „hinreichenden öffentlichen Interesse“ entspricht. Wie vorgeschlagen, öffnen die Geschäfte dieses Jahr an drei Sonntagen von 13 bis 18 Uhr.

Der Rheinbacher Stadtrat stimmte den Terminen am Palmsonntag, 13. April, zum Frühlingsmarkt, am 17. August zum Street-Food-Festival und am dritten Adventssonntag, 14. Dezember, zum Weihnachtsmarkt einstimmig zu. Bürgermeister Ludger Banken hofft, dass der Einzelhandel diese Chancen nutzt.

Die Gewerkschaft, der Einzelhandelsverband und die Industrie- und Handelskammer äußerten sich positiv. Weitere Stellungnahmen fehlen, auch von den Kirchen. Die Verwaltung geht davon aus, dass diese Institutionen ihr Anhörungsrecht nicht nutzen wollen. Die katholische Kirchengemeinde St. Martin zeigte Verständnis für den Einzelhandel und erhob keinen Einspruch, betonte jedoch den Schutz des arbeitsfreien Sonntags. Das Generalvikariat des Kölner Erzbistums sprach sich für eine restriktive Genehmigung von Ausnahmen aus und hob den Schutz der Sonn- und Feiertage als „prioritäres Anliegen“ hervor.

Rheinbacher Gewerbeverein überzeugte mit Argumentation

In einer E-Mail erklärte Britta Munkler von Verdi, die Gewerkschaft sei grundsätzlich gegen Sonntagsöffnungen, akzeptiere aber die Begründung für Rheinbach. Sie betonte, dass Sonntagsarbeit freiwillig sein müsse. Till Bornstedt von der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg bestätigte am 9. Dezember, dass keine Bedenken gegen die Sonntagsöffnungen bestehen, da die Veranstaltungen ein hinreichendes öffentliches Interesse darstellen.

Jannis Vassiliou vom Einzelhandelsverband Bonn – Rhein-Sieg – Euskirchen befürwortete die Öffnungen und verwies auf die wirtschaftlichen Vorteile für den Einzelhandel und die Region.

Der Frühlingsmarkt am 13. April bietet Glas, Handwerk, Schmuck und mehr mit über 60 Ausstellern und einem Rahmenprogramm, organisiert von der Stadt Rheinbach. Das Street Food-Festival vom 15. bis 17. August präsentiert verschiedene Gerichte und Esskulturen, organisiert vom Gewerbeverein Rheinbach. Der Weihnachtsmarkt vom 12. bis 14. Dezember bietet saisonale Stände, ein Bühnenprogramm und Kinderattraktionen, ebenfalls vom Gewerbeverein organisiert.

Die Veranstaltungen finden in der Innenstadt statt, und die Geschäfte innerhalb der Veranstaltungsflächen öffnen an den verkaufsoffenen Sonntagen.

Die „Sonntagsruhe“ wurde 1900 mit dem ersten Ladenöffnungsgesetz eingeführt und ist heute verfassungsrechtlich geschützt. An Sonn- und Feiertagen ist eine Ladenöffnung nur bei öffentlichem Interesse erlaubt, etwa bei örtlichen Festen oder zur Belebung der Innenstädte. In Nordrhein-Westfalen können bis zu acht verkaufsoffene Sonntage pro Jahr genehmigt werden, die nicht aufeinander folgen. Die Geschäfte dürfen dann ab 13 Uhr für fünf Stunden öffnen.