AboAbonnieren

Bedrohung und KörperverletzungTroisdorferin kann wegen psychischer Krankheit nicht bestraft werden

Lesezeit 3 Minuten
Ein Polizist der Spurensicherung im weißen Overall mit Kapuze fotografiert mit dem Handy eine Haustür. Es ist Nacht.

In Troisdorf-Rotter See hatte die Frau den 72 Jahre alten Partner ihrer Mutter niedergestochen und schwer verletzt.

40-Jährige aus Troisdorf ist psychisch so schwer krank, dass sie auch für einen Messerangriff auf ihren Stiefvater nicht bestraft werden kann.

24 Straftaten hat die Bonner Staatsanwaltschaft einer 40-Jährigen aus Troisdorf zur Last gelegt. Die Liste reicht von Beleidigung, Bedrohung, Körperverletzungen, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Raserei im Straßenverkehr bis hin zu einer versuchten Tötung — doch für all diese Delikte kann die Frau nicht bestraft werden.

40-Jährige hatte ihren Stiefvater in Troisdorf angegriffen

Denn sie ist psychisch so schwer krank, dass die 10. Große Strafkammer des Bonner Landgerichts die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet hat. Die Beschuldigte stelle weiterhin eine Gefahr dar, weil auch in Zukunft „erhebliche Taten von ihr drohen“, sagten die Richter. Zurzeit lebt sie – hochschwanger von einem Unbekannten — wegen eines Messerangriffs auf ihren Stiefvater in Troisdorf in der Landesklinik in Bedburg-Hau.

Die Frau wurde in Wolgograd geboren und folgte 2002 mit ihrer eineiigen Zwillingsschwester der Mutter, einer Ärztin, nach Troisdorf, die dort erneut geheiratet hatte. Sie studierte in Köln und arbeitete nebenher als Model, bis 2006, im Jahr der Fußball-WM in Deutschland, während einer Show in der Lanxess-Arena erste Symptome einer Psychose erkennbar wurden, an denen bald darauf auch ihre Schwester litt. Man habe ihr Drogen in eine Trinkflasche gemischt, deshalb sei sie krank geworden, behauptete die Beschuldigte.

Angeklagte hat ein gemeinsames Kind mit einem Mann aus Windeck

Die Ehe mit einem Windecker wurde 2015 nach zwei Jahren geschieden; seither gab es immer wieder Auseinandersetzungen um den gemeinsamen, 2014 geborenen Sohn, für den der Vater das Sorgerecht hat. In ihren Halluzinationen sah die Mutter ihr Kind missbraucht und in einem Haus am Rotter See festgehalten; wiederholt tauchte sie nachts in der Siedlung auf und rief nach dem Sohn, versuchte lärmend in das Gebäude zu gelangen, bis Nachbarn die Polizei riefen.

Für diese Tat konnte sie ebenso wenig zur Verantwortung gezogen werden wie für Beleidigungen ihres Ex-Mannes, dessen Wohnhaus in Windeck sie im Herbst 2020 trotz eines Kontaktverbots tagelang mit ihrer Schwester belagerte und den sie mit Steinen bewarf. Im November 2011 drohte sie ihm über Facebook, dass ihm „russische Killer“ auflauerten, wenn er den Sohn nicht herausgebe. Ein „Mafia-Boss“ habe schon „einiges vorbereitet“.

Seit April lebt die Troisdorferin bereits in einer LVR-Klinik in Bonn

Ein paar Tage später versuchte sie erneut in das Haus in Windeck einzudringen, dabei kam es vor der Tür zu einem Gerangel mit dem Eigentümer, so dass beide von einer Balustrade 2,58 Meter in die Tiefe stürzten. Dabei brach sich der Mann einige Wirbel, auch die heute 40-Jährige wurde verletzt. Einem Zeugen, der ihr vorhielt: „Man sieht an Ihren Augen, dass sie verrückt sind“, antwortete sie: „Ja, bin ich.“

Nach einem Selbstmordversuch von einer Brücke der A 59 bei Troisdorf am 20. April 2022 randalierte sie im Rettungswagen und später in der LVR-Klinik in Bonn. Bilanz: zwei verletzte Polizisten. All diese Vorfälle reichten nicht, um die Frau in ein Krankenhaus einzuweisen.

Erst nachdem sie im November 2022 in Köln ukrainische Flüchtlinge in der Bahn angepöbelt und am 30. April dieses Jahres in der Wohnung ihrer Mutter den Stiefvater mit zwei Messerstichen und dem Schlag eines Backsteins erheblich verletzt hatte, wurde sie in die Klinik nach Bedburg-Hau gebracht.

Jetzt machte die Kammer aus der vorläufigen eine endgültige Einweisung. Die Beschuldigte konnte an dem Prozess nur zweimal teilnehmen, ansonsten war sie verhandlungsunfähig. Auch bei der Urteilsverkündung fehlte sie.