Die 33-Jährige war an einem Streit über Maskenpflicht beteiligt. Ein erster Freispruch wurde aufgehoben.
Angriff auf PolizistenMaskenverweigerin aus Troisdorf zu sechs Monaten Haft verurteilt
Zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten hat das Bonner Landgericht am Freitag eine 33-jährige Troisdorferin verurteilt, die beteiligt war an einem spektakulären Fall von Maskenverweigerung.
Die Frau und ihr Lebensgefährte sehen sich als „souveräne Menschen“, die den deutschen Staat ablehnen. Ihr Gedankengut sei dem der sogenannten Reichsbürger ähnlich, so das Gericht.
Mit ihrem Pflichtverteidiger sprach die angeklagte Troisdorferin nicht
Diese Denkweise bekam während der Hauptverhandlung auch Martin Kretschmer, der Pflichtverteidiger der Angeklagten, zu spüren, mit dem sie nicht redete und dem sie auch das Plädoyer verbot, das sie selbst hielt.
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Die 33-Jährige, ihr Lebensgefährte (38) und Vater von zweien ihrer drei Kinder, sowie ihr Bruder (41) gingen am Nachmittag des 9. Mai 2020 unmaskiert ins Kaufland. Dort kam es zu einer Diskussion mit Angestellten, die die Polizei riefen.
Der 38-Jährige verweigerte den beiden Oberkommissaren seinen Ausweis und legte ihnen eine Erklärung vor, in der er die Maskenpflicht als „Verstoß gegen meinen freien Willen“ anprangerte. Als ein Polizist den Männern einen Platzverweis erteilte, eskalierte die Situation. Die Angeklagte schob nach Überzeugung des Gerichts einen Einkaufswagen gegen das Bein des zweiten Beamten; als der nach ihr griff, um sie festzuhalten (die Richterin: „eine rechtmäßige Maßnahme“). Freund und Bruder eilten herbei und schlugen zu.
Nach gefilmtem Angriff im Supermarkt fahren beide Polizisten nicht mehr Streife
Der eine Beamte erlitt eine Nasenfraktur, der andere Schürfwunden. Die Aktion hatte der 38-Jährige mit einer Bodycam gefilmt, die Aufnahmen stellte er am selben Abend ins Netz und legte ein paar Tage später unter dem Titel „Die Nase habe ich zertrümmert“ nach. Die Polizisten wurden im Internet verspottet. Beide fahren seitdem nicht mehr Streife.
Der 38-Jährige wurde bereits wegen gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt, dem schwer verletzten Polizisten wurde ein Schmerzensgeld von 9000 Euro zugesprochen; davon hat er bis heute keinen Cent gesehen. Der 41-Jährige erhielt eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten. Die 33-Jährige wurde zunächst freigesprochen, dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof auf, er war von der Unschuld der Angeklagten nicht überzeugt.
Nach dem Urteil: Troisdorferin könnte ein weiteres Verfahren drohen
Das sah auch die 3. Große Strafkammer so: Die Frau wurde wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beihilfe zum Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Beleidigung – sie hatte einen Polizisten übel beschimpft – mit einem halben Jahr Haft bestraft, die wegen einer günstigen Sozialprognose zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem muss sie 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Die Vorsitzende Richterin Claudia Gelber ermahnte die Angeklagte dringend, ihre privaten Verhältnisse zu klären. Sie bezieht Sozialhilfe, hat aber möglicherweise falsche Angaben über ihre Finanzen gemacht, sodass ihr ein Verfahren wegen Betrugs drohen könnte. Würde sie hier für schuldig befunden, könnte die Bewährung widerrufen werden