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UrteilLandgericht Bonn verwirft Klage von Königswinterin gegen Justizminister Buschmann

Lesezeit 2 Minuten
Das Eingangsportal des Landgerichts in Bonn.

Das Landgericht Bonn schmetterte die Klage der Königswinterin ab.

Die Frau wollte vom Bundesjustizminister 15.800 Euro erstreiten. So viel, wie ihr eine angebliche albanische Diebesbande entwendet habe.

Bundesjustizminister Marco Buschmann muss sich keine Sorgen machen: Das Landgericht Bonn hat die Klage einer Frau aus Königswinter gegen ihn in Bausch und Bogen verworfen. Sie wollte von ihm vor der Staatshaftungskammer 15.800 Euro erstreiten, so viel, wie ihr eine angebliche albanische Diebesbande entwendet habe.

Die Klägerin hatte für Gartenarbeiten auf ihrem Grundstück in Königswinter im vergangenen Jahr die Firma eines Mannes angeheuert, der sich Kevin nannte und mit vier Männern anrückte. Die Hauseigentümerin gab ihm als Anzahlung 4000 Euro; der Trupp werkelte ein wenig herum, wurde dann ein paar Tage nicht mehr gesehen und kehrte am 30. Mai 2022 plötzlich zurück. Dabei sollen die Gärtner ihr Haus durchsucht und mit 11.800 Euro Bargeld verschwunden sein.

Königswinterin vermutet albanische Asylbewerber hinter Diebstahl

Als Täter benannte die Königswinterin in ihrer Klageschrift albanische Asylbewerber, von denen der Staat „Hunderttausende“ ins Land hole, ohne zu kontrollieren, wo sie sich aufhielten. Dafür machte sie den Justizminister verantwortlich.

Bereits im Gütetermin hatte die 1. Zivilkammer des Landgerichts der Klägerin und ihrem Anwalt Bernd Klosterhalfen gesagt, dass die Klage keine Chance habe und vorgeschlagen, sie zurückzuziehen. Das wurde abgelehnt, so dass die Richter gestern im Urteil deutlich wurden: „Unter keinen denkbaren rechtlichen Gesichtspunkten“ habe die Frau einen Schadensersatzanspruch gegen die Bundesrepublik, weil „eine schuldhafte Amtspflichtverletzung“ nicht vorliege.

Frau aus Königswinter wirft Polizei Untätigkeit vor

Auch der Vorwurf der Hauseigentümerin, die Polizei habe nichts getan, um den Diebstahl aufzuklären, sondern „abgewartet, bis die Bande abgetaucht“ sei, lief laut Gericht ins Leere. Eine „pflichtwidrige Untätigkeit und unterlassene Kontrolle durch die Polizei“ sei in der Klageschrift nicht dargelegt worden.

Dem Anwalt schrieb die Kammer noch ins Stammbuch, dass für den Vollzug des Aufenthaltsrechts die Länder zuständig seien, der Bund also der falsche Adressat für die Klage sei.