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In Bonn vor GerichtSiegburger soll kiloweise Marihuana und Kokain verkauft haben

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Symbolbild

Siegburg/Neunkirchen-Seelscheid – Eine Kusshand für die Familie, die im Saal 1.20 des Bonner Landgerichts Platz genommen und den freundlich grüßenden Verwandten monatelang nicht gesehen hatte: Der Siegburger sitzt seit dem Sommer 2021 wegen des Verdachts des Drogenhandels in Köln in Untersuchungshaft.

Nun muss er sich vor der 3. Großen Strafkammer verantworten. Der 43-Jährige war ins Visier der Fahnder geraten, nachdem die Polizei ein Datennetzwerk namens Encro Chat, das besonders von der organisierten Kriminalität genutzt wurde, geknackt und die Handynummern entschlüsselt hatte.

Seither laufen an den Gerichten zahlreiche Verfahren gegen mutmaßliche Rauschgifthändler. Der Angeklagte soll zwischen dem 3. April 2020 und dem 15. Juni 2021 in zehn Fällen kiloweise Marihuana und Kokain im Gesamtwert von 195 000 Euro gekauft und dann weiter veräußert haben.

Lieferanten aus Neunkirchen-Seelscheid und Bornheim

Umschlagorte waren wiederholt Parkplätze einer Baumarktkette unter anderem in Bonn. Dort soll er jeweils größere Mengen Rauschgift in unterschiedlichen Qualitäten entgegengenommen haben, mal neun Kilogramm Marihuana für 42 500 Euro, mal ein Kilogramm Kokain für 30 000 Euro.

Sein Lieferant soll ein Mann aus Neunkirchen-Seelscheid gewesen sein, der mit einem Komplizen aus Bornheim vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts angeklagt ist. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 34-Jährigen aus Neunkirchen-Seelscheid Drogenhandel in 19 und dem 35-jährigen Bornheimer in zwölf Fällen vor.

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Darüber hinaus soll der Siegburger, bei dem am 15. Juni 2021 eine Hausdurchsuchung stattfand und Beweismittel gesichert wurden, eine Marihuana-Plantage betrieben und dort sieben Kilogramm geerntet haben. Die Anklägerin weiß allerdings nicht, wo der Mann die illegale Farm aufgebaut hatte.

Möglicherweise wird er den Ort nun vor Gericht nennen, denn es deutete sich ein Geständnis an. Sollte sich der Angeklagte umfassend einlassen, könnten sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung über ein Strafmaß verständigen, das von der Kammer bestätigt werden müsste.