Reisende dürfen in der Vorweihnachtszeit im Bahnhof Siegburg/Bonn und am Bonner Hauptbahnhof keine gefährlichen Gegenstände mit sich führen.
In der VorweihnachtszeitBahnhöfe in Siegburg und Bonn werden Waffenverbotszonen
Um die Sicherheit im vorweihnachtlichen Reiseverkehr zu erhöhen, hat die Bundespolizei den Bahnhof Siegburg/Bonn und den Bonner Hauptbahnhof zur Waffenverbotszone erklärt. Wie an 24 anderen Bahnhöfen in Nordrhein-Westfalen gilt die Allgemeinverfügung, die dort das Mitführen gefährlicher Gegenstände untersagt, bereits ab diesem Freitag, 15. November, 14 Uhr.
Sie endet am Montag, 23. Dezember, um 24 Uhr. Das Verbot gelte im Gebäudekomplexe der Bahnhöfe inklusive der Gleisanlagen. Ausgenommen seien U-Bahn und Stadtbahn, teilt die Bundespolizei mit. Das Mitführverbot umfasst demnach gefährliche Gegenstände wie Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen – etwa Messer, Beile und Pistolen – sowie Luftdruck- und CO₂-Waffen und alle weiteren Objekte, die potenziell erhebliche Verletzungen herbeiführen können.
Das Waffenverbot soll auch in der Region Bonn/Rhein-Sieg Gewaltdelikte verhindern
Ziel des Verbotes sei, die Sicherheit und Ordnung insbesondere an Bahnhöfen, die in den kommenden zur Anreise zu den Weihnachtsmärkten stark genutzt werden, zu gewährleisten und potenzielle Gefahren präventiv zu minimieren. Die Bahnhöfe seien vor allem bei Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkten in den Städten sehr stark frequentiert und würden zur An- und Abreise genutzt, so die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin. Gewaltdelikte stellten in diesem Zusammenhang „ein bedeutsames Kriminalitätsphänomen“ dar.
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Die Zahl der Gewaltdelikte auf Bahnanlagen in Nordrhein-Westfalen befinde sich weiterhin auf einem hohen Niveau. 2024 sei sie im Vergleich zum Vorjahr weiter gestiegen. Die Allgemeinverfügung wirke an den Bahnhöfen als „Gefahrenfilter“ und leiste so einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit bei Weihnachtsmärkten und anderen Veranstaltungen. Reisende müssen sich an den vom Waffenverbot betroffenen Bahnhöfen darauf einstellen, dass die Bundespolizei vermehrt Taschen und andere Gepäckstücke kontrolliert.
Verstöße gegen das Mitführverbot können nach Angaben der Bundespolizei mit einem Platzverweis, Bahnhofsverbot beziehungsweise einem Beförderungsausschluss oder einem Zwangsgeld geahndet werden. Verstöße gegen das Waffengesetz stellten eine Ordnungswidrigkeit oder könnten gegebenenfalls strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.