Den Angeklagten wird Bedrohung, gefährliche Körperverletzung, der Einsatz von Waffen und Nötigung vorgeworfen. Mehrere Anzeigen liegen gegen sie vor.
ProzessRocker sollen in Windeck Angst und Schrecken verbreitet haben – Zeugen erscheinen nicht
Die Männer sind beide junge Väter, arbeitlos und stehen unter amtlicher Betreuung. Der 27-Jährige und der 28-Jährige sollen zu einer Rockerbande gehören und in Windeck über Jahre Angst und Schrecken verbreitet haben. Im Schöffengericht Waldbröl, zuständig für Fälle aus Windeck, verlas der Staatsanwalt drei Anklageschriften. Die Angeklagten äußerten sich nicht.
Auch ihre Strafverteidiger aus Bonn und Köln, beide Experten für Kapitalverbrechen, gaben keine Erklärung ab. Sie ließen sich beiordnen, da ihre Mandanten als bedürftig gelten, trägt die Kosten der Verteidigung die Landeskasse. Den Angeklagten wird Bedrohung, gefährliche Körperverletzung, der Einsatz von Waffen und Nötigung vorgeworfen. Mehrere Anzeigen liegen gegen sie vor.
Die langwierigen Ermittlungen erstreckten sich auch auf andere Männer, die Taten in einer Gaststätte und in einer Wohnung in Schladern sowie in einem Imbiss in Rosbach wurden von einer Gruppe verübt, nicht alle Beteiligten konnten identifiziert werden.
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Zeugen blieben der Verhandlung über die Taten in Windeck fern
Liegt kein Geständnis vor, muss sich das Gericht vor allem auf die Zeugenaussagen verlassen können. Doch etliche der Geladenen, darunter auch Opfer, tauchten nicht auf, einige meldeten sich krank, andere fehlten unentschuldigt. Nur ein Zeuge sagte aus, schilderte allerdings einen Überfall am Freibad Rosbach im Herbst 2023, den er gar nicht bei der Polizei gemeldet hatte.
Aus Angst habe er sich auch nicht in ärztliche Behandlung gegeben, von seinen Verletzungen existierten aber Fotos. Er wolle nachträglich Anzeige erstatten, sagte der 28-Jährige, der derzeit in der JVA einsitzt: „Sie sollen bestraft werden, ich bin ja auch bestraft worden.“ Warum er nach der ungleich harmloseren Bedrohung in dem Rosbacher Imbiss Anfang Dezember 2023 die Polizei rief, dafür hatte er eine Erklärung: Das sei der Tropfen gewesen, der das Fass zum Überlaufen gebracht habe.
Er habe sich ja nicht mehr auf die Straße getraut. Er konnte noch nicht mal mehr mit seiner kleinen Tochter spazieren gehen. Nach der Anzeige sei alles ruhig geblieben. Drei Monate später trat er allerdings seine Haftstrafe an. Für seine Zeugenaussage hatte er einen Urlaubstag genommen. Zum Hintergrund der Auseinandersetzungen sagte er nichts. Nur so viel: „Wir waren mal Freunde.“
Auf das Konto des jüngeren Angeklagten soll ein Übergriff in einer Wohnung im September 2022 gehen. Doch die beiden geladenen Zeugen tauchten nicht auf. Zum einen der bereits verurteilte Mittäter. Zum anderen das Opfer. Weil der Mann angeblich schlecht über die Rockergang gesprochen hatte, drohten sie ihm unter anderem an, mit seinem Kopf den Glastisch einzuschlagen und seinen Arm mit dem Kartoffelschäler abzuschälen. Nach Schlägen kaufte er sich laut Anklage „frei“: mit Playstation, Musikbox und Jacke.
Im Oktober 2022 dann der massivste Angriff: In einer Schladerner Gaststätte sollen beide Angeklagte mit anderen, bislang unbekannten Tätern drei Männer mit einem Teleskopschlagstock und einem Stuhl verprügelt und mit einem Schuss aus einer Gaspistole und mit Pfefferspray verletzt haben. Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass es auch hier einen zuvor vereinbarten Tatplan gab. Ein Zeuge war angereist, er wird aber erst beim nächsten Termin gehört.
Denn der Prozess muss voraussichtlich im Herbst noch einmal neu beginnen, eine Fortsetzung innerhalb der Dreiwochenfrist ist wegen der Urlaubszeit nicht machbar. „Das Gericht wird dafür sorgen, dass die Zeugen erscheinen“, sagte der Vorsitzende Richter Carsten Becker. Notfalls werden sie von der Polizei aus dem Bett geholt.