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Amtsgericht WaldbrölEinbrecher in Windeck scheiterte mit Spitzhacke an Tresor

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Eine Bronzestatue der römischen Göttin der Gerechtigkeit, Justitia (Symbolbild) 

Windeck/Waldbröl – Der Schaden eines Einbruchs vor fünf Jahren in Windeck hielt sich in Grenzen, die psychischen Folgen dagegen halten bei der betroffenen Familie bis heute an. Dass der Fall mit deutlicher Verzögerung vor dem Waldbröler Amtsgericht verhandelt wurde, war der Tatsache geschuldet, dass der Angeklagte zunächst in Österreich in Haft saß und dann mit einem internationalen Haftbefehl aus seinem Heimatland Rumänien nach Deutschland gebracht werden musste.

Während die Familie zur Abendmesse in der Kirche saß, hatte der damals 39 Jahre alte Mann ohne Beruf eine Nebeneingangstür des Einfamilienhauses aufgehebelt und sich so Zutritt verschafft. Drinnen durchwühlte er das Schlafzimmer, fand dabei in Portemonnaies rund 200 Euro und nahm aus einem Schrank einen Tresor mit, den er auf eine Schubkarre lud und in einen Wald fuhr. Der Versuch, den Stahlschrank mit Spitzhacke und Vorschlaghammer zu öffnen, schlug fehl.

Polizei fand international einschlägig bekannten Täter

Die Familie bemerkte den Einbruch, als sie aus dem Gottesdienst zurück kam. Der Ehemann und Vater sah sich in der näheren Umgebung um und fand Schubkarre, Hammer, Spitzhacke und Tresor. Ermittlungen der Polizei führten schließlich zu dem Mann, der bereits mehrfach international mit ähnlichen Delikten aufgefallen war.

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Für die Familie dauern die Nachwirkungen des Einbruchs bis heute an. Der Vater und Ehemann hatte das Geschehen offenbar leichter weggesteckt. Er sprach von einem anfangs mulmigen Gefühl. Ehefrau und Sohn haben bis heute mit den Folgen zu kämpfen.

Familie verkaufte Haus nach Einbruch

„Mich belastet das schon“, berichtete die Frau. Der damals 13 Jahre alte Sohn habe zeitweise schlecht allein zu Hause bleiben können. „Ich musste immer erst die Räume abgehen“, berichtete der Vater vor Gericht. Die Familie hat das Haus inzwischen verkauft und ist in die Nachbarschaft umgezogen.

Der Angeklagte entschuldigte sich im Verfahren. Er hatte sich von einem Bekannten 200 Euro geliehen, um sie den Geschädigten vor Gericht als Ausgleich zu überreichen. Einen Beruf hat er nie erlernt und ist geschieden.

Sein 17 Jahre altes Kind ist kürzlich gestorben, und auch die inzwischen ebenfalls gestorbene Mutter habe er nicht noch einmal sehen können, weil er in der Schweiz in Haft saß. Seit 2009 war er mehrfach wegen Diebstahls verurteilt worden. Nach der Verbüßung aller noch ausstehenden Haftstrafen will er nun auf dem Hof seines Bruders in Rumänien arbeiten.

Seit der Geburt leidet der Mann an einem verkürzten Bein. Sein Anwalt bat um eine milde Strafe. Acht Monate Haft lautete am Ende das Urteil vom Amtsrichter Carsten Becker.

Bewährungsstrafen hätten den Angeklagten bislang wenig beeindruckt, eine gute Sozialprognose gebe es nicht. Zudem stünden weitere siebeneinhalb Monate aus einer anderen Strafe noch aus. Die könne der Mann wegen eines Verfahrensfehlers beim internationalen Haftbefehl allerdings nur freiwillig absitzen. Alternativ müsste ein neuer Haftbefehl erlassen werden.