Rhein-Erft-Kreis – Mehr Tempo beim Klimaschutz fordert das Bundesverfassungsgericht in einem neuen Urteil. Das 2019 beschlossene Klimaschutzgesetz sei unzureichend.Nun wird im Rhein-Erft-Kreis darüber diskutiert, welche Auswirkungen das Urteil auf die Kohlepolitik im Rheinischen Revier haben könnte.
Landrat Frank Rock
Rock glaubt nicht, dass am vereinbarten Zeitplan zum Kohleausstieg kurzfristig etwas geändert werden muss. Es sei ohnehin in der Leitentscheidung des Landes vorgesehen, die energiewirtschaftlichen Erfordernisse für den weiteren Abbau von Braunkohle im Rheinischen Revier in den Jahren 2022, 2026, 2029 und 2032 zu überprüfen. Bei allen Überlegungen dürfe jedoch der Aspekt der Energiesicherheit nicht ausgeklammert werden.
Willi Zylajew, CDU-Kreistagsfraktion
Man dürfe sich beim Klimaschutz nicht zu sehr auf die Braunkohle fokussieren. Da noch weiter zu verkürzen, halte er nicht für richtig. Es müsse auch um andere Themen wie den Hausbrand oder den Verkehr gehen. Zylajew glaubt nicht, dass sich an den Planungen für Tagebau und Kraftwerke noch etwas ändern wird.
Elmar Gillet, Grüne Kreistagsfraktion
Der Rhein-Erft-Kreis sei in Sachen Klimaschutz schon auf einem guten Weg. So seien gerade eine neue Förderung beim Ausbau der Solarenergie und auch ein Waldvermehrungsprogramm beschlossen worden. Bei der Kohle müsse man schnellstmöglich aussteigen. So sollten die sechs bedrohten Dörfer am Tagebau Garzweiler erhalten bleiben. Beim Tagebau Hambach sollte auf das Abbaggern von Manheim-alt verzichtet werden.
Hans Decruppe, Kreistagsfraktion Die Linke
Auch auf EU-Ebene seien die Klimaziele verschärft worden. Die Zeitschiene für den Kohleausstieg im rheinischen Revier müsse deshalb vorgezogen werden. Das Land müsse seine Leitentscheidung überarbeiten, was man auf der nächsten Kreistagssitzung auch fordern werde.
RWE Power
Das Unternehmen bewertet es als positiv, dass die Klimaschutzziele auch für den Zeitraum nach 2030 weiter konkretisiert werden sollen. Das erleichtere die Justierung der energiepolitischen Instrumente zu deren Erreichung. Aus Sicht der Energiebranche wäre ein ambitionierter Ausbaupfad für Erneuerbare Energien und Wasserstoff wichtig, heißt es.
An der Kohlepolitik soll sich nichts ändern. Dafür gebe es bereits heute einen sehr konkreten Ausstiegspfad, der auch die Jahre nach 2030 umfasse. Es gebe konkrete Stilllegungstermine für die Blöcke im Rheinischen Revier. Die vom Bundesverfassungsgericht angemahnte Verbindlichkeit der CO2 -Reduktion nach 2030 sei für die Kohleverstromung bereits Realität.
Daniel Dobbelstein, SPD-Kreisvorsitzender
Alle wüssten, dass die Kohle vor 2038 auslaufen werde. Dafür gebe es wirtschaftliche Gründe, etwa die geplante weitere Verknappung von CO2 -Zertifikaten. So gesehen müsse im Kreis an den Alternativen gearbeitet werden. Da könne es von Vorteil sein, dass nun vom Verfassungsgericht mehr Tempo beim Klimaschutz gefordert werde. Denn nun könnte es leichter werden, an Fördermittel für den Strukturwandel zu kommen.
Christian Pohlmann, FDP-Kreisvorsitzender
Der Kreis liege bundesweit gesehen schon bei der Minderung der CO2 -Emissionen an der Spitze. Denn hier befinde sich der Tagebau Hambach, der früher auslaufen werde, als ursprünglich vorgesehen. Beim Tagebau Garzweiler müsse 2026 überprüft werden, ob der weiter verkleinert werden könne.
Das könnte Sie auch interessieren:
Andreas Büttgen, Initiative Buirer für Buir
Das Urteil zeige, dass der Kohleausstieg bis 2030 kommen müsse. Am Tagebau Garzweiler dürften keine weiteren Dörfer mehr umgesiedelt werden. Auch Manheim-alt dürfe nicht abgebaggert werden. Denn es gehe bei dem Urteil darum, Lebensräume für die Zukunft zu erhalten.
Klaus Emmerich, Betriebsrat Tagebau Garzweiler
Das Urteil sorge in der Belegschaft für Unsicherheit. Er selbst sei aber nicht besonders besorgt. Es gebe ein fest gezurrtes Kohleausstiegsgesetz, das mit einen Tarifvertrag flankiert sei, welcher die Beschäftigten gut absichere. Daran wolle man sich als Belegschaft halten. Das sollten aber auch andere tun, um RWE Planungssicherheit zu geben.