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Alternative EnergienGroßes Interesse an Förderung für Photovoltaik in Rhein-Erft

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Auf dem Foto sind Landrat Frank Rock und Umweltdezernent Uwe Zaar zu sehen. Sie halten ein Plakat hoch, das für das Förderprogramm wirbt.

Landrat Frank Rock und Umweltdezernent Uwe Zaar stellten im November 2023 das Förderprogramm des Rhein-Erft-Kreises vor.

Knapp ein Fünftel der Summe, die für den Kauf von PV-Anlagen zur Verfügung steht, hat die Kreisverwaltung bewilligt. 750 Anträge wurden gestellt.

Das Interesse an einem staatlichen finanziellen Zuschuss für den Kauf alternativer Energiequellen ist groß. Bei der Kreisverwaltung in Bergheim sind innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe des Förderprogramms „Energieoffensive Rhein-Erft-Kreis“ mehr als 750 Anträge eingegangen. Nach Angaben einer Behördensprecherin sind rund 53 Prozent der Anträge bearbeitet worden und Fördermittel von mehr als 380.000 Euro an Fördermitteln bewilligt worden. Im Fördertopf befinden sich zwei Millionen Euro.


Informationen zum Förderprogramm, die Förderrichtlinie und den Link zum Förderantrag finden man auf der Internetseite des Rhein-Erft-Kreises.


Eine Photovoltaik-Anlage (PV) mit mindestens fünf Kilowatt-Peak (kWp) unterstützt der Kreis mit 1000 Euro. 500 Euro gibt es für Batteriespeicher für eine PV, 500 Euro für Solarthermieanlagen, 200 Euro für die Installation einer Wallbox für E-Autos. Auch Balkonkraftwerke mit mindestens 150 Voltampere (VA) werden mit bis zu 200 Euro unterstützt. Maximal können 1500 Euro pro Antragsteller veranschlagt werden.

Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht

Landrat Frank Rock sagt, er freue sich, dass das Förderprogramm so gut angenommen wird. „Die Bürgerinnen und Bürger leisten damit nicht nur einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Energieversorgung und zur Effizienzsteigerung an ihren Immobilien. Es ist auch ein weiterer Schritt zur Klimaneutralität.“

Die Anträge können digital – was die Bearbeitungszeit verkürzt – oder postalisch beim Rhein-Erft-Kreis gestellt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung bestehe nicht, so die Sprecherin. Der Rhein-Erft-Kreis entscheidet als Bewilligungsbehörde im Rahmen der dem Förderprogramm zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.