Pulheim – Die Beschlussvorlage war eindeutig. „Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr beschließt, den beiliegenden Bürgerantrag nebst umfassender Unterschriftenliste bis zur Beschlussfassung über das Mobilitätskonzept zurückzustellen.“
Gefolgt ist der Fachausschuss dem Vorschlag der Stadtverwaltung aber nicht. Eine deutliche Mehrheit hat dem Bürgerantrag nach Paragraf 24 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zugestimmt. Im Klartext heißt das: Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr spricht sich „für den schnellen Bau der Ostumgehung Pulheim, zweiter Bauabschnitt als Lückenschluss der Regionaltangente auf Pulheimer Stadtgebiet zwischen der Westumgehung Sinnersdorf, erster Bauabschnitt (L 183) und der Bonnstraße/Orrerstraße (K 9) aus“. Der Fachausschuss hat dem Stadtrat empfohlen, dieses Votum zu bestätigen. Einzig die die Grünen stimmten dagegen.
„Dieser Beschluss ist ein toller erster Schritt“, freut sich Sylvia Leding, Sprecherin der Initiative „Ostumgehung jetzt“. Das Bündnis hatte den Bürgerantrag vor der Kommunalwahl im September 2020 gestellt und mit 1000 Unterschriften im Rathaus abgegeben.
Die Bürgerinitiative und ihre Unterstützer sind der Meinung, dass die Wohnviertel und das Zentrum Pulheims durch die rund 1,2 Kilometer lange Ostumgehung deutlich vom Durchgangsverkehr entlastet würden.
„Ein Ziel ist näher gerückt“
Auch der Pulheimer Lothar Fuchs von der Bürgerinitiative Albrecht-Dürer-Straße macht sich für den Bau der Ostumgehung stark. Sie würde die Albrecht-Dürer-Straße entlasten, ist er überzeugt. Lothar Fuchs kommentiert den Beschluss des Fachausschusses so: „Ein Ziel, für das wir uns seit zwei Jahren einsetzen, ist näher gerückt.“
Für die Trasse machen sich auch die SPD und ihre ehemaligen Mitglieder, die heute die Fraktion „Wir für Pulheim“ bilden, seit Jahren stark. Überraschend war der Hinweis des Christdemokraten Holger Veit, die CDU habe die Ostumgehung schon immer gewollt. Fraktionsvorsitzender Werner Theisen relativierte die Aussage im Nachgang. „Die Trasse würde mitten durch die Felder verlaufen. Es muss eine vernünftige Begründung geben, sie zu bauen.“ Das sei Sache eines Verkehrsplaners. Er müsse den Status quo ermitteln und feststellen, ob und wo die Trasse zu einer Entlastung führen würde. „Herr des Verfahrens ist das Land“, so Theisen.