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Räumung des Hambacher ForstsMinisteriumsweisung an Stadt Kerpen war rechtswidrig

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Hambacher Forst Räumung

Polizisten räumen im Oktober 2018 den Hambacher Forst. 

Kerpen – Die Weisung von Landesbauministerin Ina Scharrenbach (CDU) an den Bürgermeister der Stadt Kerpen, gegen das Urteil zur Räumung des Hambacher Forstes in Berufung zu gehen, war rechtswidrig. Das hat ein juristisches Gutachten ergeben, das die Kerpener Stadtratsfraktionen von SPD, Grünen, Linken und der Stadtverordnete Wolfgang Scharping in Auftrag gegeben hatten. Für sie ist das ein echter Skandal und ein ernster Angriff des Landes auf das Selbstbestimmungsrecht der Stadt Kerpen.

Hatte doch der Stadtrat zuvor ausdrücklich und mit demokratischer Mehrheit beschlossen, dass die Stadt nicht gegen das Urteil in Berufung gehen sollte. Das Landesbauministerium wies Bürgermeister Dieter Spürck über Landrat Frank Rock trotzdem an, dies zu tun.

Baumhäuser im Hambacher Forst sollten abgerissen werden

Ursprünglich ging es 2018 darum, dass das Land die Baumhäuser im Hambacher Forst abreißen wollte. Als Begründung wurde auf das Baurecht verwiesen. So wurde etwa bemängelt, dass die Aktivisten an den Baumhäusern keine Brandschutztreppen angebracht hatten.

Nicht nur die Umweltschützer, sondern auch das Kölner Verwaltungsgericht sahen darin vorgeschobene Gründe. Im September 2021 stellte das Verwaltungsgericht Köln klar, die Begründung Brandschutz sei nur vorgeschoben und die Räumung damit rechtswidrig gewesen. Es war die Zeit des Bundestagswahlkampfes, der inzwischen abgetretene NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) wollte Kanzler werden.

Viele Kerpener Politiker fühlen sich bis heute völlig übergangen

Die Kerpener Oppositionspolitiker fühlen sich bis heute völlig übergangen. Andreas Lipp, Fraktionsvorsitzender der SPD, sagt: „Die Weisung des Bauministeriums ist ein Skandal, ein Ding der Unmöglichkeit.“ Peter Abels, Fraktionsvorsitzender der Grünen: „Ein fundamentaler Angriff auf die kommunale Selbstverwaltung, absolut skandalös. Wir werden dagegen vorgehen.“

Annetta Ristow sagte für die Linken: „Dass das Ministerium unseren Bürgermeister von oben herab anweist, gegen den Beschluss des Rates zu handeln, ist sehr gefährlich für die Demokratie.“ Wolfgang Scharping (UWG) erinnerte sich: „Laschet hat doch gesagt, er braucht nur einen Grund, den Wald räumen zu lassen.“ Aber Scharping kritisiert auch, dass Bürgermeister Dieter Spürck die Weisung ausgeführt hat und Berufung beantragte. Laut Gutachten hätte er das nicht gemusst.

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Zu allem Unglück komme hinzu, dass die Stadt die Kosten für ein Verfahren zu tragen habe, das sie gar nicht gewollt habe. Allein die Anwaltskosten werden dafür auf einen hohen vierstelligen Betrag geschätzt. Die Grünen-Landtagskandidatin Antje Grothus erinnerte daran, dass die Hambi-Räumung der größte Polizeieinsatz in der Geschichte des Landes NRW war. Demokratisch gefasste Beschlüsse seien durch die Landesregierung ignoriert worden, für Grothus eine Rechtsbeugung: „Diese Weisung muss zurückgezogen werden.“

Menschen wurden in einen Konflikt geschickt

Hans Decruppe, Landtagskandidat der Linken und Rechtsanwalt erklärt das juristisch: „Die Stadt gehört in diesem Sinne nicht zum Staat, sondern ist rechtlich selbstständig. Über die Weisung jedoch wird der oberste Repräsentant der Stadt, der Bürgermeister, gedrängt, gegen die Interessen der Stadt zu agieren. „Eigentlich müsste doch der Baumhausbewohner, der gegen die Stadt Kerpen wegen der Räumung geklagt hat, gegen das Land klagen.“

Das Rechtsgutachten unterstützt die Kritiker nun ausdrücklich. Sie werden die Kosten von gut 5000 Euro privat oder aus den Kassen der Fraktionen bezahlen. Sie befürchten, dass das Land sich auch weiter durch Weisungen in die Angelegenheiten der Städte einmischen könnte: „Dieses Verfahren geht alle an.“

Antje Grothus erinnert daran, dass die Landesregierung „sehenden Auges im Hambacher Wald Menschen in einen Konflikt geschickt“ habe: „Polizisten, Feuerwehrleute, die Protestierenden.“ Annetta Ristow spitzt es zu: „In einer Zeit, in der wir im Haushaltssicherungskonzept keine Parkbank genehmigt kriegen, müssen wir nun für ein Verfahren bezahlen, das der Rat abgelehnt hat.“