Leichlingen – Die Stadtverwaltung und die im Wirtschaftsförderungsverein zusammengeschlossenen Einzelhändler planen für dieses Jahr mit vier verkaufsoffenen Sonntagen. Zwei in der Stadtmitte und zwei in Witzhelden.
Einer entsprechenden ordnungsbehördlichen Verordnung, die auch Klagen der Sonntagsöffnungen ablehnend gegenüberstehenden Gewerkschaft Verdi standhalten soll, hat der Ausschuss für Wirtschaftsförderung in seiner Sitzung am Montagabend zugestimmt.
Bratapfelfest fällt aus
Shopping-Sonntage soll es in Verbindung mit folgenden Veranstaltungen geben:
- Frühlingsfest zum Muttertag in der Innenstadt am 14. und 15. Mai
- Erntedankfest in Witzhelden am 1. und 2. Oktober
- Winzerfest mit Trödelmarkt im Stadtpark am Rathaus vom 26. bis 28. August
- Weihnachtsmarkt Sternenzauber in Witzhelden am 17. und 18. Dezember
An diesen Sonntagen können die Geschäfte im Umfeld von 13 bis 18 Uhr öffnen. Ein gewohnter fünfter Termin fehlt, weil das Bratapfelfest 2022 erneut ausfallen wird. Denn Ende des Jahres soll mit der Umgestaltung des alten Stadtparks begonnen werden. Der traditionelle Festplatz des Weihnachtsmarktes steht wegen der Bauarbeiten dann voraussichtlich nicht zur Verfügung. Der ausrichtende Wirtschaftsförderungsverein (Wiv) überlegt nach Angaben der Stadtverwaltung, das Bratapfelfest am ersten Adventswochenende an einem anderen Standort zu feiern, vielleicht im Brückerfeld. Die erforderliche Verordnung soll dann gegebenenfalls aktualisiert werden.
Schutz der Sonntagsruhe
Die strengen Anforderungen für Verkaufsöffnungen beruhen auf dem gesetzlichen Schutz der Sonntagsruhe. Nach dem nordrhein-westfälischen Ladenöffnungsgesetz sind geöffnete Läden sonntags an höchstens acht Terminen und vor allem im Zusammenhang mit örtlichen Festen und Märkten erlaubt.
Etliche Gerichtsurteile, die vor allem Verdi ausgefochten hat, verlangen zudem eine räumliche Nähe des Verkaufs zu den Veranstaltungen. Aus diesem Grund musste der einst gepflegte verkaufsoffene Sonntag in der Leichlinger Innenstadt parallel zum Obstmarkt in der Balker Aue bereits aufgegeben werden.
Die Verwaltung hat sich gewappnet
Zudem müssen Besucherzahlen, Tradition und Flächen der Veranstaltungen gerichtsfest nachgewiesen werden. Daher hat sich die Verwaltung mit Zählungen und Kartenmaterial gewappnet. Es gilt der Grundsatz, dass die Besucher zuvörderst wegen der Feste in die Stadt kommen und nicht in erster Linie zum Einkaufen. Angehört werden müssen außerdem Gewerkschaft, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände, Kirchen, IHK und Handwerkskammer.
Allein die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat wieder Einwände gegen die Sonntagsöffnungen erhoben. Grundsätzlich zum Schutz der Beschäftigten im Einzelhandel vor Sonntagsarbeit und mit dem Argument, dass der Radius der geöffneten Geschäfte im Umfeld der Leichlinger Feste zu groß sei. Es besteht daher für den Wiv und die Kaufleute ein gewisses Restrisiko, dass Verdi die Sonntagsaktionen mit kurzfristigen Klagen torpedieren kann, so wie es schon oft und 2019 auch in Leichlingen geschehen ist.
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Die Verwaltung ist dennoch der Ansicht, dass die negative Stellungnahme von Verdi unbegründet ist, Läden entlang der Zuwege und Parkplätze öffnen dürfen und die vier Sonntagsöffnungen auch einer richterlichen Überprüfung standhalten.