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Verdi-Klage abgewiesenVerkaufsoffener Sonntag in Gladbach findet doch statt

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Die Bergisch Gladbacher Innenstadt.

Bergisch Gladbach – Der verkaufsoffene Sonntag zum „Frühlingsfest“ wird dieses Wochenende wie geplant stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat eine Klage der Gewerkschaft Verdi abgewiesen.

Verdi hatte argumentiert, dass nicht das Fest, sondern die Ladenöffnung der Publikumsmagnet sei und geschlossene Geschäfte gefordert. Dem folgte das Gericht nicht. Die Rechtsabteilung der Stadt Bergisch Gladbach hat nach eigenen Angaben dem Gericht “detailliert erläutert“, dass an dem betreffenden Sonntag das Frühlingsfest und dessen Aktionen wie die Mobilitätsmesse der Publikumsmagnet sei. Die Geschäfte werden also am Sonntag von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet haben.

Ganz abgeschlossen ist die juristische Auseinandersetzung nicht. Denn Verdi will die Öffnung der Geschäfte auch für das Stadt- und Kulturfest, den Martinsmarkt und einen Adventssonntag während des Weihnachtsmarktes verhindern. Die Verwaltung teilt mit, dass dem Beschluss des OVG zum Frühlingsfest noch das Hauptverfahren folgen wird, das über die Rechtmäßigkeit aller in 2022 in der Stadtmitte anstehenden Termine entscheiden wird. „Die Chancen stehen nach dem Beschluss von heute gut, dass das Gericht auch hier unseren Argumenten folgt“, so Bürgermeister Frank Stein.

Dass der verkaufsoffene Sonntag auf der Kippe stand, war am Donnerstag bekannt geworden.

Die Organisatoren des Frühlingsfests kündigten an, dass die Veranstaltungen am Sonntag alle wie geplant stattfinden werden. Verdi spricht sich prinzipiell gegen verkaufsoffene Sonntage aus. Ziel sei der Erhalt der Sonntagsruhe. Gladbach hatte – wie viele andere Kommunen – zuletzt nur noch solche verkaufsoffenen Sonntage genehmigt, die direkt mit einem Volksfest in Verbindung stehen. In Dorsten war Verdi mit einer ähnlichen Klage beim Fest „Dorsten is(s)t mobil“ gescheitert. (nie)