Die verkaufsoffenen Sonntage sind seit Jahren ein Streitthema. Die Verwaltung legt eine Liste für 2024 vor.
VerwaltungsvorschlagListe der verkaufsoffenen Sonntage 2024 für Bergisch Gladbach vorgelegt
Die verschiedenen Feste sollen sich untereinander keine Konkurrenz machen (da müssen sich die Organisatoren in der Stadt absprechen) und es müssen die grundsätzlichen Bedenken (der Sonntag ist grundsätzlich ein arbeitsfreier Tag) berücksichtigt werden. In Bergisch Gladbach gibt es seit Jahren die gleichen verkaufsoffenen Tage (siehe Kasten) — und so soll es auch 2024 sein.
Dabei hat die Stadt die bei diesem Thema üblichen Verdächtigen abgefragt: Die Meinung der katholischen Kirche (grundsätzlich gegen Arbeit am Sonntag), die Meinung der Gewerkschaft (grundsätzlich gegen Arbeit am Sonntag) und die Meinung Industrie- und Handelskammer (grundsätzlich für eine Liberalisierung der Arbeitszeiten).
Kritik des Kreisdekanats fällt milde aus
Dabei fällt die Kritik des Kreisdekanats sehr milde aus. Denn auch wenn es grundsätzliche Bedenken gegen die Sonntagsarbeit gibt, will man offensichtlich kein Spielverderber sein und sieht in den zehn verkaufsoffenen Sonntagen wohl eine zu akzeptierende Ausnahme.
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Das sieht bei der Gewerkschaft ver.di schon anders aus. Insbesondere der Weihnachtsmarkt steht da in der Kritik. Grundsätzlich — so will es der Gesetzgeber — müsse es ein öffentliches Interesse an der Ladenöffnung im Zusammenhang mit dem Fest geben. Also die „Hauptattraktion“ eines Stadtfestes dürfen nicht die geöffneten Geschäfte sein. Die Gewerkschaft argumentiert beim Weihnachtsmarkt, dass die Zuschauerfrequenz durch die Ladenöffnung nicht signifikant steige – ein öffentliches Interesse also nicht gegeben sei.
Sorge vor einer Klage der Gewerkschaft ver.di
Dem widerspricht die Stadt. Insbesondere durch das Mitsing-Programm würden verstärkt die Menschen in die Stadtmitte kommen. Außerdem seien verschiedene Kleinbühnen in der gesamten Fußgängerzone geplant. „Hierdurch weicht das an diesem Sonntag stattfindende Programm deutlich von demjenigen der anderen Sonntage mit gleichzeitigem Weihnachtsmarkt ab“, heißt es in der Stellungnahme der Verwaltung. Allerdings sagt die Verwaltung auch: „Es besteht grundsätzlich bei der Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen das Risiko einer Klage durch ver.di.“
Die Industrie- und Handelskammer unterstützt die verkaufsoffenen Sonntage ausdrücklich. Alle gesetzlichen Möglichkeiten zur Öffnung von Geschäften an Sonntagen seien auszunutzen. Die Verwaltung verteidigt die zehn verkaufsoffenen Sonntagen nicht nur mit Hinweis auf die Verknüpfung mit den Volksfesten. Den Bürgern solle gerade im Gegensatz zum Onlinehandel ein besonderes Einkaufserlebnis geboten werden. „Für die Stärkung des stationären Einzelhandels und die Belebung der Stadtteile müssen alle zur Verfügung stehenden Maßnahmen ergriffen werden“, so die Verwaltung.
Dem stationären Einzelhandel müsse auch angesichts der Inflation geholfen werden. Und es gelte der ausländischen Konkurrenz etwas entgegenzusetzen. Denn die auch am Sonntag geöffneten Outlet-Center in den Benelux-Staaten würden Kaufkraft abziehen. Unterm dicken Strich empfiehlt die Verwaltung der Politik, den vorgeschlagenen Verkaufstagen zuzustimmen. Das Thema steht am 17. Oktober auf der Tagesordnung des Ausschusses für Infrastruktur, Umwelt, Sicherheit und Ordnung.