Eine Bergisch Gladbacherin (19), die in Kürten Marihuana verkaufte, hat sich vor Gericht verantworten müssen. Denn Handel bleibt verboten.
Prozess19-jährige Gladbacherin muss nach Marihuana-Deal der Caritas Geld überweisen
Sich in Zeiten der teilweisen Cannabis-Legalisierung einen klaren Blick für das Verbotene zu bewahren, ist nicht immer ganz einfach: Eine Fragen-und-Antworten-Seite aus dem Hause von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kommt auf immerhin 55 Themen.
Klar ist: Haschisch und Marihuana zu besitzen und zu rauchen, ist in bestimmten Grenzen, die sowohl das Alter der Person als auch die Menge der Droge und den Ort des Konsums betreffen, erlaubt – auch wenn es nicht empfohlen wird. Aber die Drogen zu verkaufen, ist und bleibt verboten, wie jetzt eine 19-jährige Auszubildende aus Bergisch Gladbach erfahren musste, die damit vor der Jugendrichterin landete.
In Kürten beim Dealen erwischt
Yvonne P. (Name geändert) war Ende Januar, also noch vor Inkrafttreten des neuen Cannabisgesetzes am 1. April, in Kürten beim Dealen erwischt worden. Zwei Joints für 20 Euro hatte sie verkauft, weitere sechs Gramm trug sie bei sich, als die Polizei sie auf der Wipperfürther Straße kontrollierte, das Marihuana beschlagnahmte und die Sache der Kölner Staatsanwaltschaft meldete.
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Jetzt saß die gepflegte junge Frau, die so gar nicht dem Klischee einer leicht verwahrlosten Drogenkonsumentin entsprach, bei Richterin Pauline Willberg auf der Anklagebank und gab im Prinzip auch zu, was ihr vorgeworfen wurde.
Allerdings, so die Angeklagte, habe sie die restlichen sechs Gramm nicht verkaufen wollen, sondern die seien für eine Geburtstagsfeier bestimmt gewesen: „Jeder sollte was mitbringen: Die einen was zu trinken, andere Snacks und ich das Marihuana.“ Ihre beste Idee sei das nicht gewesen, gab sie aber im Hinblick auf den Ärger, den sie sich eingehandelt hatte, auch zu.
Ob sie denn auf die Rückgabe des beschlagnahmten Marihuana zu verzichten bereit sei, fragte Richterin Willberg die angeklagte Azubine, die laut Jugendgerichtshilfe angesichts einer frühen Trennung ihrer Eltern, des Abtauchens des Vaters und der für das Mädchen ungünstigen neuen Bindung der Mutter keine wirklich glückliche Kindheit hatte.
Freiwillig verzichten wollte die Angeklagte nicht
Wenn der Verzicht nicht sein müsse, dann nicht, gab die sparsame junge Frau lächelnd zur Antwort. Sie habe ja schließlich auch Geld dafür bezahlt. Im Übrigen habe sie bei sich bislang keine der oft beschriebenen negativen Folgen von Cannabiskonsum entdecken können: Sie sei zielstrebig, halte ihre Wohnung sauber und achte auf sich.
Bei der erhofften Drogenrückgabe spielte gleichwohl die Staatsanwältin nicht mit. Die 20 Euro könne Yvonne P. behalten, auf das Marihuana und das ebenfalls beschlagnahmte Verpackungsmaterial müsse sie aber verzichten.
Nach der Entscheidung der Richterin muss die bislang nicht vorbestrafte Yvonne P. nun außerdem 100 Euro an die Caritas Rhein-Berg zahlen, die mit ihrer Suchtberatung Menschen hilft, die Cannabis-Konsum nicht gut wegstecken können wie die Angeklagte.