AboAbonnieren

Mit Gewalt gedrohtMann aus Wiehl soll frühere Freundin vergewaltigt haben

Lesezeit 2 Minuten
Landgericht Köln

Vor dem Kölner Landgericht muss sich ein 39-Jähriger aus Wiehl wegen Vergewaltigung und Körperverletzung verantworten.

Der 39 Jahre alte Mann aus Wiehl hatte den ersten Tag der Verhandlungen verpasst, weil er betrunken war.

Vergewaltigung und Körperverletzung lautet seit Mittwoch der Vorwurf gegen einen 39-Jährigen aus Wiehl vor dem Kölner Landgericht. Der Anklage zufolge soll der Mann am 8. Januar 2019 auf Sex mit seiner damaligen Freundin bestanden haben. Als die aber abgewinkt habe, soll der Angeklagte gedroht haben, dass er es „dann mit Gewalt tun“ werde.

Anschließend, so heißt es weiter, habe er die Frau trotz Gegenwehr zum Geschlechtsverkehr auf dem Sofa gezwungen. Zudem soll er die Frau geschlagen und ihr das Handy weggenommen haben – angeblich, weil die Frau eine neue Bekanntschaft hatte. Noch am selben Abend soll der Angeklagte die Frau erneut vergewaltigt haben.

Verteidigung: „Alles geschah einvernehmlich“

Vor Gericht ließ der 39-Jährige über seinen Verteidiger Udo Klemt erklären, dass alles an jenem Abend einvernehmlich gesehen sei. Zwar habe sein Mandant bereits 2018 geahnt, dass die Frau einen neuen Freund habe. Ein Brief, in dem sie ihn im Dezember des Jahres dazu aufgefordert habe, die gemeinsame Wohnung zu verlassen, habe ihn dennoch überrascht.

Vor diesem Hintergrund sei es am Tattag zum Streit gekommen. Dennoch habe das Paar Sex gehabt. Dies jedoch einvernehmlich – und wie üblich auf einer Decke auf dem Boden im Wohnzimmer. Später habe er dann das Mobiltelefon an sich genommen und gesagt, dass er dem Nebenbuhler nun eine Nachricht mit dem Inhalt schreibe, „dass sie uns beide verarscht“. So führte es der Verteidiger des Wiehlers aus.

Öffentlichkeit ausgeschlossen

Bei der Aussage der mutmaßlich Geschädigten schloss das Gericht die Öffentlichkeit aus – Begründung: Die Aussage berühre den höchstpersönlichen Lebensbereich und das Intimleben der Zeugin. Eigentlich hätten die Verhandlungen bereits am Dienstag begonnen. Doch der Angeklagte war, so heißt es, betrunken und hatte den Auftakt verpasst.

1,8 Promille gemessen

Daraufhin verkündete der Vorsitzende Richter Benjamin Roellenbleck auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl, den die Polizei umgehend vollstreckte. Dem Vernehmen nach hatte der Angeklagte am Dienstag so tief ins Glas geschaut, dass 1,8 Promille Alkohol im Blut gemessen wurden. Am Mittwoch wurde der Angeklagte nüchtern aus der JVA vorgeführt. Der Prozess geht weiter.