Streit um Kita-DachStadt Waldbröl soll bezahlen – Erzbistum Köln droht mit Klage
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Waldbröl – Es knirscht gerade mächtig im Verhältnis zwischen der Stadt Waldbröl und dem Kölner Erzbistum. Köln fordert von der Stadt, die 190 000 Euro teure Dachreparatur an der katholischen Kindertagesstätte St. Michael zu bezahlen, und pocht auf einen jahrzehntealten Erbbaurechtsvertrag.
Im Falle zivilen Ungehorsams droht das Bistum mit Schadensersatzforderungen für die Reparaturen in der Vergangenheit, die laut Erbbauvertrag bereits von der Stadt hätten bezahlt werden müssen.
Ärger mit Erzbistum Köln um Kita-Dach: Stadtrat befürchtet Klage
Tatsächlich aber hat die Pfarrgemeinde St. Michael diese Rechnungen beglichen. Ginge es nach der Stadt, könnte die Kirche das auch in Zukunft gerne so handhaben. Schließlich hatte Waldbröl es Anfang der 1970er-Jahre der Kirchengemeinde überhaupt erst ermöglicht, den Kindergarten am Odenthaler Weg zu eröffnen.
Am morgigen Mittwoch wird sich der Stadtrat hinter verschlossenen Türen mit der delikaten Angelegenheit befassen müssen – Tendenz: Man wird wohl kleinbeigeben und das Dach auf städtische Kosten sanieren. So schlägt es die Verwaltung vor.
Die Alternative wäre, nichts zu tun und sich von der Kirchengemeinde verklagen zu lassen – mit unklarem Ausgang, wie die Verwaltung der Politik vorab bereits mitgeteilt hat.
Stadt Waldbröl soll Kita-Dach zahlen: Erzbistum pocht auf Erbbaurechtsvertrag
Rückblende: Vor 50 Jahren war die Gemeinde St. Michael Träger des Kindergartens Klösterchen an der Vennstraße. Der war viel zu klein, dringend sollte ein mehrgruppiger Kindergarten gebaut werden. Der Bedarf war unbestritten, Fördermittel konnte aber nicht die Kirche, sondern nur die Kommune beantragen.
Die Lösung war damals, dass die Stadt Waldbröl den Kindergarten auf dem Kirchengrundstück am Odenthaler weg baute. An der Finanzierung beteiligte sich das Land mit 50 Prozent, der Oberbergische Kreis steuerte weitere 25 Prozent bei. Die Kita ist heute dreigruppig mit Platz für 65 Kinder.
Da die Stadt auf fremdem Grundstück baute, wurde 1973 für die Dauer von 99 Jahren ein Erbbaurechtsvertrag geschlossen.
Darin, so schildert es Kämmerin Anja Brauer in der Vorlage zur Ratssitzung am Mittwoch, verpflichtet sich die Stadt, alle anfallenden Reparaturen und Instandsetzungen zu übernehmen, solange das Gebäude als Kita genutzt wird. Und sie würde die Kita übernehmen, falls die Kirchengemeinde den Betrieb nicht sicherstellen könne.
Katholische Kita Waldbröl: Pfarrgemeinde zahlte bisher Reparaturen
Beides trat viele Jahre nicht ein: Die Gemeinde, so berichtet es Brauer dem Stadtrat, zahlte alle Reparaturen, darunter eine frühere Dachreparatur, die in den 1980-er Jahren 160 000 D-Mark kostete.
Auch die Erneuerung von Fenstern und Türen und den Umbau der Heizungsanlage von Nachtstromspeicheröfen auf Gasheizung habe die Gemeinde ihrer Instandhaltungsrücklage bezahlt, die Stadt sei nicht kontaktiert worden.
Wollen nicht zahlen: Erzbistum Köln pocht plötzlich auf Erbbaurechtsvertrag
Aber jetzt weht ein anderer Wind. Die Verträge der Kirchengemeinde werden jetzt beim Erzbistum in Köln verwaltet. Und die Kirchengemeinde trat an die Stadt heran, auf dass diese die neuerliche Sanierung des Flachdachs übernehmen möge. Mehrere Gespräche verliefen ergebnislos.
Der Vorschlag, die Kita für einen Euro zu übernehmen und mit 70-prozentiger Förderung des Landschaftsverbandes zu sanieren, verfing ebenso wenig wie die Idee, den Erbbaurechtsvertrag nach einer städtischen Sanierung des Gebäudes durch einen Mietvertrag zu ersetzen.
Im Ergebnis sei festzuhalten, „dass das Erzbistum Köln den Erbbaurechtsvertrag 1:1 umgesetzt haben möchte“, schreibt Kämmerin Brauer in den Unterlagen zur Ratssitzung. Andernfalls drohten die schon erwähnten Schadensersatzforderungen.
Ob dieser „Knebelvertrag“ (Brauer) gegen die guten Sitten verstößt, hat die Kämmererin anwaltlich prüfen lassen: Nachweisen könne man das nicht, weil heute nicht mehr nachvollzogen werden könne, was eigentlich dazu führte, dass die Stadt damals diesen Vertrag überhaupt abschloss.