- Marienheide verliert zwei Wahlbezirke für die Kreistagswahl in September.
- Das sorgt natürlich für schlechte Stimmung bei den Parteien.
- Wie schon bei der vergangenen Kreistagswahl besteht Oberberg auch bei der anstehenden aus 27 Kreiswahlbezirken.
Marienheide – Nur zähneknirschend hat der Marienheider Wahlausschuss am Mittwochabend zur Kenntnis genommen, dass die Gemeinde für die Kreistagswahl im September zwei ihrer Wahlbezirke an die Nachbarkommune Gummersbach abgeben soll. In der politischen Diskussion wurden Sorgen laut, Marienheide sei im Kreistag schon jetzt unterrepräsentiert.
Die Gemeindeverwaltung hatte die Politik informiert, dass die Zahl der im Gemeindegebiet lebenden Wahlberechtigten zu groß für einen einzigen Kreiswahlbezirk ist. Das war schon bei der Kreistagswahl 2014 so – damals wurde der Bezirk Kotthausen an den nördlichen Gummersbacher Kreiswahlbezirk abgetreten. Nach neuesten Zahlen reicht dieser eine Marienheider Bezirk aber nicht mehr aus: Um eine möglichst gleiche Verteilung der Wahlberechtigten auf die Kreiswahlbezirke zu erreichen, muss Marienheide einen weiteren seiner Bezirke an Gummersbach abtreten. Nach einer kurzen Diskussion im Ausschuss stimmte die Politik mit der Gemeindeverwaltung darin überein, dass der Bezirk Kalsbach dafür am besten geeignet sei. Was den Politikern aber sauer aufstieß, war, dass dies überhaupt notwendig ist.
Birgit Hillrichs (CDU) und ihr Parteikollege Manfred Stötzel erinnerten an Zeiten, als die Gemeinde Marienheide noch aus zwei Kreiswahlbezirken bestand – und demnach mehr Vertreter der Gemeindeinteressen im Kreistag sitzen hatte. Derzeit gehören dem Kreistag mit Hillrichs und Birgit Meckel (SPD), die über die Reserveliste eingezogen ist, zwei Marienheiderinnen an. Jürgen Rittel (FDP) stimmte mit anderen Wortmeldern überein: „Warum kann Gummersbach denn nicht uns einen Wahlbezirk abgeben?“
Früher zwei eigene Bezirke
Tatsächlich hatte die Gemeinde Marienheide mal zwei Kreiswahlbezirke – das war nach der Wahl 1989. Aber: Dementsprechend mehr Wahlbezirke hatten auch die anderen Kommunen. Zur folgenden Wahl 1994 wurde der Kreistag verkleinert und Marienheide hatte fortan nur noch einen Wahlbezirk.
Wie schon bei der vergangenen Kreistagswahl besteht Oberberg auch bei der anstehenden aus 27 Kreiswahlbezirken, die gesetzlich für einen Landkreis dieser Größe vorgeschrieben sind. Die Kreisverwaltung betont auf Nachfrage, dass man sich bei Einteilung der Kreiswahlbezirke am liebsten ausnahmslos an den Grenzen der Städte und Gemeinden orientieren möchte.
Das funktioniere aber nicht immer, weil das Gesetz eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Wahlberechtigten auf die Bezirke verlangt. Die Obergrenze liegt nun bei 9667 Wahlberechtigten, die Abweichung darf 15 Prozent nicht überschreiten. CDU-Mann Stötzel wies darauf hin, dass es letztlich Sache der Parteien sei, bei der Kandidatenaufstellung für die Reservelisten darauf zu achten, dass die einzelnen Kommunen gerecht behandelt werden.
Jeder darf an gewohnter Stelle wählen
Alles bleibt beim Alten: Für die Kommunalwahl am 13. September muss die Gemeinde Marienheide ihre Wahlbezirke doch nicht anpassen. Überlegungen, einen Straßenzug aus dem Bezirk 050 (Griemeringhausen) dem benachbarten Bezirk 060 anzugliedern, haben sich zwischenzeitlich erledigt. So kann jeder Marienheider seine Stimme in demjenigen Wahllokal abgeben, in dem er auch bei der letzten Kommunalwahl sein Kreuz gemacht hat.
Bei der Sitzung des Wahlausschusses erklärte Thomas Garn vom Verwaltungsvorstand die Hintergründe. Nachdem der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen im Zuge seiner Entscheidung über die Stichwahl bei Bürgermeister- und Landratswahlen auch über die Größe der Wahlbezirke entschieden hatte, war die Gemeindeverwaltung davon ausgegangen, dass der Maßstab für die neue Bemessung der Wahlbezirke die Zahl der Einwohner sei.
Demnach gab es im Bezirk Griemeringhausen eine Abweichung nach unten von 15,87 Prozent – 0,87 Prozentpunkte mehr als die vom Gericht festgesetzte Toleranzgrenze zulässt. Erst später, nach mehreren Mitteilungen des Landeswahlleiters zum Umgang mit dem Urteil, war klar: Nicht die Zahl der Einwohner, sondern die der wahlberechtigten Deutschen und EU-Bürger ist Bemessungsgrundlage. Nach dieser Rechnung liegt auch Griemeringhausen innerhalb der Toleranzgrenze von 15 Prozent.
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