Neuzuschnitt der Wahlbezirke im Kreis OberbergStimmabgabe für die Nachbarn
Oberberg – In manchen Rathäusern haben die Wahlausschüsse bereits getagt. In anderen wird noch eifrig gerechnet. Der Neuzuschnitt der Kommunalwahlbezirke ist ein schwieriges Verfahren. Es geht dabei nicht nur um die anstehenden Stadt- und Gemeinderatswahlen, sondern auch um die Kreistagswahl. So wird es dazu kommen, dass sich Wähler in einigen Bezirken für einen Kreistagskandidaten aus der Nachbarkommune entscheiden müssen.
Wiehl hat zu viele Einwohner
So in Wiehl: Da die Stadt inzwischen zu viele Einwohner für ihre beiden Kreistagswahlbezirke hat, müssen zwei Wahllokale abgetreten werden. Michael Schell, der zuständige Beigeordnete der Wiehler Stadtverwaltung, verhandelt derzeit mit Nümbrecht und Reichshof. In etwa zwei Wochen möchte er seinem Wahlausschuss einen abgestimmten Vorschlag vorlegen.
Generell sind die Kommunen lediglich für ihre Stimmbezirke zur Stadt- oder Gemeinderatswahl zuständig. Bis Ende Februar müssen sie die Wahlbezirke so zugeschnitten haben, dass sie den Vorgaben des Landesverfassungsgerichts entsprechen. Demnach muss ein Wahlgebiet in möglichst gleich große Stimmbezirke eingeteilt werden. Die Abweichungstoleranz darf 15 Prozent nicht übersteigen. Der Kreis hat bis Ende März Zeit, die gleiche Aufgabe zu erledigen, hatte zuvor aber die Kommunen um entsprechende Vorschläge für die Kreistagswahlbezirke gebeten.
Bechtaler bekommen Szimmzettel des Nümbrecher Wahlbezirks
Der Nümbrechter Wahlausschuss hat am Dienstag Zustimmung signalisiert, die Wiehler aus dem Bechtal in einen der beiden Nümbrechter Kreistagswahlbezirke zu übernehmen. Die Bechtaler gehen am Wahltag wie gewohnt in ihr Wiehler Wahllokal und bekommen dort die Wiehler Stimmzettel für die Stadtrats- und die Bürgermeisterwahl sowie den kreisweit einheitlichen für die Wahl des Landrats. Anders als alle anderen Wiehler erhalten sie aber für die Kreistagswahl den Stimmzettel des Nümbrechter Wahlbezirks (Nümbrecht 2) ausgehändigt.
In der Gemeinde Marienheide sollen, vorbehaltlich der Entscheidung des Kreiswahlausschusses, Kotthausen und Kalsbach dem Gummersbacher Kreistagswahlbezirk 6 zugeordnet werden. Bei der letzten Kreistagswahl mussten lediglich die Kotthausener einen Gummersbacher Kandidaten wählen.
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Aus Gummersbacher Sicht gab es keinen Grund, einen der insgesamt fünf Kreistagswahlbezirke zu verändern. Dasselbe gilt bislang auch für Bergneustadt, Reichshof, Waldbröl und Morsbach. (tie/kn/sül/ag)