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Nach Vorfall in GummersbachKölner Landgericht schickt 24-Jährigen in eine Entziehungsanstalt

Lesezeit 3 Minuten
Der Angeklagte mit seinem Verteidiger.

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger.

Der Angeklagten wurde wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit Körperverletzung schuldig gesprochen.

Die Beute bestand aus zehn Euro, einem Handy sowie Papieren, Sparkassen- und Krankenkarte. „Abgezogen“ wurde sie einem 19-Jährigen im Gummersbacher Stadtgarten unter Vorhalt eines Pfeffersprays. Ziel der Tat des Angeklagten (24) sei es gewesen, die Beute zu Geld zu machen, „um sich mit dem Erlös Amphetamin zu besorgen“. Die Rechnung ging letztlich nicht auf: Zum einen, weil der 24-Jährige schon kurz nach der Tat festgenommen wurde und die Beute restlos zum Opfer zurückkam; zum anderen, weil er nun dreieinhalb Jahre in Haft muss.

Großen Strafkammer am Landgericht sprach den Angeklagten schuldig

Am Mittwoch sprach die 25. Großen Strafkammer am Kölner Landgericht den 24-Jährigen wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit Körperverletzung schuldig. Zudem ordnete das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Zuvor seien jedoch vier Monate der Haftstrafe zu vollstrecken – die jedoch mit der sechsmonatigen Untersuchungshaft bereits abgesessen sind. Sollte das Urteil rechtskräftig werden – Revision ist möglich – würde der 24-Jährige direkt in die zweijährige Therapie gehen.

Am 20. Juli 2024 lernte der Angeklagte demnach das spätere Opfer im Bereich des sogenannten Trinkerhäuschens am Gummersbacher Busbahnhof kennen. Beide gingen gemeinsam in einen nahegelegenen Supermarkt, kauften Softdrinks und Chips und begaben sich in den Stadtgarten, wo sie sich auf einer Bank niederließen. Dort zog sich der Angeklagte eine Nase Amphetamin, gegen das er kurz zuvor seine Jacke versetzt hatte. Von dem Rauschgift aufgeputscht entschloss sich der Angeklagte dann spontan, die neue Bekanntschaft auszurauben. Hierzu, so die Urteilsbegründung, habe er dem Opfer eine Flasche Reizgas vors Gesicht gehalten und ihm mit der flachen Hand eine Ohrfeige verpasst. „Bereits das Vorhalten eines funktionsfähigen Pfeffersprays ist schon ein Verwenden des Pfeffersprays“, erläuterte die Vorsitzende.

Die Ohrfeige hatte der Angeklagte in seinem Geständnis hingegen von sich aus freimütig eingeräumt. Bestandteil der Anklage war sie nicht. Eine Selbstbelastung, die dem Geständnis des 24-Jährigen besonders große Glaubwürdigkeit verliehen habe, betonte die Vorsitzende. Zudem sei dies „in besonderem Maße“ strafmildernd zu werten. Zudem seien auch die Folgen der Tat für den Geschädigten, der seine Sachen umgehend zurückerhalten hatte, „glücklicherweise gering“.

Strafmildernd berücksichtigte das Gericht auch die „besonders prekäre Situation“ in der sich der „mittellose und obdachlose“ Angeklagte zur Tatzeit befunden habe. „Er hatte kurz vorher sogar seine Jacke für Drogen verkauft“, sagte die Richterin. Strafschärfend wertete das Gericht die enorme Rückfallgeschwindigkeit beim Begehen von Straftaten. Elf Tage vor der Tat war er erst aus dem Strafvollzug entlassen worden. Zudem sei er bereits erheblich vorbestraft. Aufgrund der massiven Amphetaminabhängigkeit des 24-Jährigen verhängte das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Die Erfolgsaussichten seien gut, befand die Richterin: „Der Angeklagte ist gewillt, eine Therapie zu machen.“