Im Prozess am Landgericht in Köln gegen einen paranoiden Bergneustädter (34) wird am Montag das Urteil erwartet.
Kölner LandgerichtAnklage plädiert für Einweisung eines Bergneustädters in die Psychiatrie
Die Staatsanwaltschaft hat am Donnerstag vor dem Landgericht die dauerhafte Unterbringung eines Bergneustädters (34) in einer Psychiatrie beantragt. Der 34-Jährige sei aufgrund einer paranoiden Schizophrenie für die Allgemeinheit gefährlich. Ohne dauerhafte Unterbringung seien weitere erhebliche Straftaten zu erwarten. Hintergrund des Verfahrens ist ein Angriff auf einen 67-Jährigen. Der Hausmeister in einem Wohnkomplex in Bergneustadt war von dem Beschuldigten mit einem Faustschlag angegriffen worden. Nachdem der Mann zu Boden gegangen war, hatte der Beschuldigte weiter auf ihn eingeprügelt. Im Februar 2024 soll der 34-Jährige den Geschädigten zudem beleidigt haben. Beide Taten hatte der Angeklagte in dem Verfahren eingeräumt.
Rippenbrüche sowie Lufteinschlüsse in Lunge, Brustkorb und Herz
Der 67-Jährige wurde erheblich verletzt, erlitt mehrere Rippenbrüche sowie Lufteinschlüsse in Lunge, Brustkorb und Herz. „Ohne Behandlung mit einer Drainage wäre der Geschädigte binnen einer Stunde verstorben“, sagte der Staatsanwalt. Es habe somit eine konkrete Lebensgefahr bestanden. Der 34-Jährige habe wegen einer chronifizierten paranoiden Schizophrenie im schuldunfähigen Zustand gehandelt. Wegen eines bestehenden Wahnsystems, das sich in Vergiftungsfantasien ausgedrückt habe, sei auch die Steuerungsfähigkeit aufgehoben gewesen. „Auch wenn es dem Beschuldigten leid getan hat und er wusste, dass er solche Taten nicht begehen darf, ist er dem Impuls seines Rachegedankens nachgegangen“, so der Staatsanwalt.
Der 34-Jährige hatte als Motiv angegeben, dass er sich für vom 67-Jährigen begangene Streiche habe rächen wollen. So hatte sich der 34-Jährige bei seiner Einlassung überzeugt gezeigt, dass der Hausmeister einen Zweitschlüssel zu seiner Wohnung gehabt habe und sich damit immer wieder Zutritt verschafft und unter anderem Nahrung verunreinigt habe. Der Prozess hatte jedoch weder Beweise für einen Zweitschlüssel, noch für die „Streiche“ zu Tage gefördert. Beide Behauptungen seien Teil des Wahnsystems, in dem der Beschuldigte gefangen sei, so der Staatsanwalt weiter. „Die Unterbringung ist der richtige Weg, um den Beschuldigten zu einer Besserung zu bewegen und die Allgemeinheit zu schützen“, beschloss der Staatsanwalt sein Plädoyer.
Verteidigerin Anne Volk stellte hingegen keinen konkreten Antrag. Sie machte vielmehr darauf aufmerksam, dass die fehlende Krankheitseinsicht ihres Mandanten kein böser Wille, sondern „Symptom der Krankheit“ sei. Ihr Mandant habe gesagt, er wolle keine Straftaten begehen. Dies müsse als Behandlungswilligkeit verstanden werden müsse. Und eine Behandlung stelle den Schlüssel für das von dem 34-Jährigen gewünschte „selbstbestimmte Leben“ dar. Ein Urteil soll am Montag gesprochen werden.