Nach den mutmaßlich illegalen Baumfällungen nahe Engelskirchen-Bickenbach erheben Naturschützer weitere Vorwürfe.
„Fachlich unqualifiziert“Neue Vorwürfe nach Fällung im Engelskirchener Naturschutzgebiet
Nach den Baumfällungen im Naturschutzgebiet Teichwiese in Engelskirchen ermittelt das Umweltamt des Oberbergischen Kreises gegen den Eigentümer des Areals. Wie der Kreis auf Nachfrage mitteilt, werde es in einem ersten Schritt eine schriftliche Anhörung geben.
Derweil erhebt der Naturschutzwart Rainer Ufer vom Kreisverband des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu) auch Vorwürfe gegen das Forstunternehmen, das dort die Bäume gefällt hat.
Nabu: „Unqualifizierte Fällung“
Wie berichtet, waren in dem Naturschutzgebiet entlang der Landesstraße 302 nahe Engelskirchen-Bickenbach in diesem Monat Bäume gefällt worden. Der Eigentümer hatte die Arbeiten in Auftrag gegeben und beruft sich auf zwei Schreiben des Landesbetriebs Straßenbau.
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Die Schreiben, die unserer Zeitung vorliegen, fordern den Eigentümer auf, Gefahrbäume zu beseitigen. Also Bäume, die nicht mehr standsicher sind und die drohen, auf die Straße zu fallen. Die genauen Umstände sind nun Teil der Ermittlungen. „Der Eigentümer bekommt eine Frist, in der er Stellung beziehen kann“, erklärt dazu Kreissprecherin Iris Trespe zum weiteren Vorgehen des Umweltdezernats.
Im Anschluss werde die Behörde über die Höhe des Bußgeldes entscheiden. Nabu-Mann Rainer Ufer geht in einer neuen Stellungnahme ausdrücklich auch auf die Schreiben des Landesbetriebs Straßenbau ein, die nicht mehr standsicheren Bäume zu fällen: „Sicherheit geht auch hier vor Naturschutz“, heißt es wörtlich.
Baumfällungen wegen Verkehrssicherheit?
So seien Baumfällungen wegen Verkehrssicherheit sehr wohl auch in einem Naturschutzgebiet möglich. „Alle Bäume im unmittelbaren Straßenbereich hätten nach Prüfung per schonender Handarbeit auf den Stock gesetzt werden müssen“, berichtet Ufer.
Aber genau das sei bei den Arbeiten im Naturschutzgebiet Teichwiese nicht passiert. Auch der Umfang der Arbeiten stehe in keinem Verhältnis. „Die Fällung gesunder Bäume ist aber bis zu 60 Meter weit weg vom eigentlichen Straßenbereich erfolgt, und der Verdacht besteht, dass so viele Festmeter wie möglich erwirtschaftet werden sollten“, so Ufer.
Der Eigentümer des Waldgebiets hat die Vorwürfe auf Nachfrage am Montag entschieden zurückgewiesen. Für den Nabu ist hingegen auch der Einsatz von schwerem Gerät durch das Forstunternehmen ein Zeichen für ein „fachlich unqualifiziertes Vorgehen des Eigentümers sowie im Besonderen des beauftragten Forstunternehmens“, so Rainer Ufer weiter.
Zur Höhe eines eventuellen Bußgeldes machte der Kreis keine Angaben. In Nordrhein-Westfalen kann das Fällen eines Baumes in einem Naturschutzgebiet aber mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden. Laut dem aktuellen Verwarnungs- und Bußgeldkatalog für Umweltvergehen wird bei der Beschädigung oder Beseitigung gesetzlich geschützter Landschaftsbestandteile ein Bußgeld zwischen 500 und 50.000 Euro empfohlen.