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Bewaffneter DrogenhandelEhepaar aus Bergneustadt kommt mit sanfter Haftstrafe davon

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Landgericht Köln

Die Strafkammer erkannte im Urteil an, dass der Angeklagte Aufklärung geleistet hat.

Wegen bewaffneten Drogenhandels war ein Paar aus Bergneustadt vor dem Kölner Landgericht angeklagt. Am Ende kamen die beiden mit einem blauen Auge davon – der 33-jährige Angeklagte muss aber ins Gefängnis.

Sie ist auf freiem Fuß, er war seit Anfang August in Untersuchungshaft. Seither hatte sich das Paar, das zwei kleine Kinder (1 und 4) hat, nicht mehr gesehen. Die Angeklagte (29) kam in Begleitung ihres Verteidigers Ingmar Rosentreter ins Gericht, während ihr Verlobter (33) von einem Wachtmeister aus dem Hausgefängnis des Kölner Justizzentrums zum Strafprozess vor der 8. Großen Strafkammer geführt wurde. Das Wiedersehen möglich gemacht hat der Vorsitzende der 8. Großen Strafkammer, Stephan Aderhold. Er hatte die Wachtmeister angewiesen, dass das Paar vor der Verhandlung wegen bewaffneten Drogenhandels „fünf Minuten“ bekomme.

Das Paar fällt sich sofort in die Arme

Als sich die beiden sehen, fallen sie sich gleich in die Arme. Doch dann wurde es ernst: In der Zeit vom 27. Juni bis zum 2. August 2022 sollen sie knapp zehn Kilogramm Marihuana, 1,1 Kilogramm Haschisch sowie jeweils rund 90 Gramm Kokain und 430 Gramm Amphetamin in ihrer gemeinsamen Wohnung in Bergneustadt besessen haben. Zudem soll die Polizei bei der Wohnungsdurchsuchung Anfang August Ecstasy und die Partydrogen MDMA sowie drei Schreckschusspistolen, ein Kampfmesser, einen Teleskop-Schlagstock und Pfefferspray sichergestellt haben.

Mit blauem Auge davongekommen

Die beiden Angeklagten kamen jeweils mit einem blauen Auge davon. Der 33-Jährige wurde in dem schnellen Prozess zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Damit kommt der wegen einer einschlägigen Verurteilung unter Bewährung stehende Mann durchaus günstig davon.

Eigentlich stehen auf bewaffneten Drogenhandel fünf Jahre Mindeststrafe. Doch er hatte neben seinen eigenen Taten auch Aufklärungshilfe geleistet, wie der Vorsitzende in der Urteilsbegründung betonte, und kam so in die Kronzeugenregelung: Neben seinen eigenen Taten hatte er auch Zulieferer genannt.

Haftbefehl außer Vollzug gesetzt

Trotz der nicht mehr bewährungsfähigen Strafe setzte das Gericht den Haftbefehl gegen den Mann außer Vollzug. Doch er muss sich zwei Mal wöchentlich bei der Polizei melden und seine Ausweispapiere binnen drei Tagen abgeben. Bis zum Antritt seiner Haftstrafe bleibt der Mann somit auf freiem Fuß und kann seine Kinder wiedersehen.

Mit zwei Briefsendungen aufgeflogen

Aufgeflogen war das Paar, als die 28-Jährige am 27. Juni zwei Briefsendungen mit Drogen für Kunden ihres Verlobten aufgegeben hatte. Anschließend fand eine Observation des Paares statt. Bei einem erneuten Besuch der Frau bei der Post mit Sendungen schlug die Polizei zu. Bei der Wohnungsdurchsuchung stellten die Beamten die Drogen und die Waffen sicher. Die Frau kam mit einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren davon. Sie habe lediglich Beihilfe geleistet und die Briefumschläge etikettiert und zur Post gebracht, hieß es in der Urteilsbegründung.