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„Abscheuliche Tat“Zehn Jahre Haft für Gummersbacher Säure-Angreifer

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Eine Ausgabe der Strafprozessordnung (StPO) liegt auf einem Aktenordner.

Motiv für die Tat war die Trennung der Frau von dem 44-Jährigen im Sommer 2023.

„Wir haben es hier mit einer abscheulichen Tat zu tun“, sagte der Vorsitzende Richter. Die Kammer übertraf mit dem Urteil die Forderung der Anklage.

Es ist eine Tat, die sprachlos macht und niemanden unberührt lässt: Am frühen Morgen des 9. Februar 2024 lauert ein 44-Jähriger seiner Ex-Partnerin (41) auf, schlägt sie von hinten nieder und gießt ihr Schwefelsäure über den Kopf. Wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilte das Kölner Landgericht den 44 Jahre alten Täter am Freitag zu zehn Jahren Haft. Damit übertraf die 12. Große Strafkammer die Strafforderung der Staatsanwaltschaft von acht Jahren deutlich.

250.000 Euro Schadensersatz für die Geschädigte

„Wir haben es hier mit einer abscheulichen Tat zu tun“, sagte der Vorsitzende Dr. Wolfgang Schorn in der Urteilsbegründung. Der Fall habe „die Bahnen dessen, was man sonst so hier erlebt, deutlich verlassen“, so Schorn weiter. Das Gericht sprach der 41-Jährigen, die in dem Prozess als Nebenklägerin auftrat, zudem 250.000 Euro Schadensersatz zu. Motiv für die Tat war die Trennung der Frau von dem 44-Jährigen im Sommer 2023, nachdem sie von dessen Heroinsucht erfahren hatte. Mit der Trennung verwies die Frau den Mann auch ihrer Wohnung, woraufhin der 44-Jährige zunächst die Bundesrepublik verließ.

Ab Herbst 2023 begann er dann per Chat-Nachrichten Drohungen gegen die 41-Jährige auszusprechen und ihr Rache anzudrohen. Neben der Drohung, ihr mit einem Messer das Gesicht kaputt zu schneiden, hatte der Angeklagte auch einen Angriff mit Säure angekündigt. Am Tatmorgen habe der 44-Jährige die „lange angekündigte Tat schließlich umgesetzt“. Und weiter: „Sie fahren dahin, um sie mit Säure zu übergießen und fürs Leben zu entstellen“, sagte Schorn. Konkret habe der Angeklagte die Frau von hinten niedergeschlagen, sie mit einem Knie im Rücken am Boden fixiert, und den nicht frei verkäuflichen industriellen Rohrreiniger mit 96-prozentiger Schwefelsäure über ihren Kopf geschüttet.

„Die Geschädigte hatte unvorstellbare Schmerzen, schrie und begann sich die Kleidung vom Leib zu ziehen“, sagte der Vorsitzende. Die Frau erlitt schwerste Verätzungen zweiten und dritten Grades an Kopf, Nacken, Gesicht und Händen. Dem Opfer gab Schorn mit auf den Weg, dass dessen Aussage vor Gericht Eindruck hinterlassen habe: „Wir hoffen, dass sie den Lebensmut nicht verlieren.“ Wie die 41-Jährige bei ihrer Aussage aufgetreten sei, „das hat in uns die Hoffnung genährt, dass sie das verkraften.

Verteidiger Dr. Karl-Christoph Bode kündigte nach der Urteilsverkündung an, Revision einzulegen.