Schleiden – Einen erneuten Nachweis eines Wolfes im Kreis Euskirchen hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (Lanuv) bestätigt. Dabei wurde auf dem Gebiet des Nationalparks Eifel im Bereich der Dreiborner Hochfläche am 20. Januar ein von einem Wolf getötetes Rotwildkalb gefunden. Durch die DNA-Probe haben die Experten des Senckenberg Forschungsinstitut in Gelnhausen den Riss dem Wolfsrüden GW1924m zugeordnet.
Dieses Tier wurde bereits am 15. Januar am südlichen Stadtrand von Aachen identifiziert, wo es ein Schaf gerissen und ein zweites verletzt hatte. Laut Lanuv wird der Wolf dem Rudel Hechtel-Eksel zugeordnet und ist im Jahr 2020 im belgischen Flandern geboren worden.
Wolf in der Region unterwegs
Zwischen dem Riss in Aachen und dem im Nationalpark wurde GW1924m zweimal in der Provinz Lüttich nachgewiesen. Auch nach dem 20. Januar hat der Wolf wieder die Grenze nach Belgien überquert und bewegte sich südwärts. Am 5. Februar wurde er in Gerolstein nachgewiesen. Zuvor waren mehrere Risse dem Wolf mit der Kennung mit der Kennung GW2481m zugeordnet worden.
Im vergangenen Jahr wurden seine Spuren am 10. September bei Dreiborn gesichert, nachdem der Wolf dort Rotwild erlegt hatte, sowie am 29. September nach einem Rotwildriss bei Frauenkron und am 22. Dezember bei Olef. Dort wurde ein Schaf getötet und ein zweites so verletzt, dass es eingeschläfert werden musste. Anhand des Erbmaterials wurde GW2481m identifiziert, der erstmals am 5. Juli 2021 im Raum Büllingen-Bütgenbach in Belgien genetisch erfasst wurde.
„Im Augenblick sind hier Wölfe unterwegs, die sich aber relativ ruhig verhalten und kaum auffallen“, sagte Luchs- und Wolfsberater Markus Wunsch. Er wies außerdem darauf hin, dass die Förderrichtlinie für die Entschädigung von Wolfsrissen seit dem 22. Februar geändert worden sei.
So sei die Kulanzfrist nach Einrichtung des Wolfsgebiets Hohes Venn-Eifel mittlerweile abgelaufen. Nun würden auf dem Gebiet des Wolfsgebietes Risse an Nutztieren nur noch entschädigt, wenn diese durch einen wolfssicheren Zaun geschützt wurden. Dazu zählen zum Beispiel ein mindestens 90 Zentimeter hohes, stromführendes Elektronetz, ein stationärer Zaun von mindestens 120 Zentimeter Höhe mit einem Untergrabeschutz oder für Gehegewild ein mindestens 180 Zentimeter hohes Knotengitter oder Maschendrahtzaun mit Untergrabeschutz.