Zum ersten Mal seit 2017 hat der Wasserverband Eifel-Rur die Freizeitordnungen und Gebührenregelung überarbeitet.
FreizeitordnungenAn den Stauseen in der Eifel gibt es künftig mehr Kontrollen

An einigen Seen in der Eifel sind Freizeitnutzungen möglich.
Copyright: Julia Reuß
Der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) betreibt in der Nordeifel vier Talsperren und zwei Staubecken. Diese Staubauwerke, daran erinnert der Wasserverband jetzt in einer Pressemitteilung, seien errichtet worden, um wasserwirtschaftliche Funktionen zu erfüllen. Dazu gehören unter anderem der Hochwasserschutz der Unterläufe sowie die Bevorratung von Rohwasser für die Trinkwassergewinnung und den gewerblichen Bedarf. Außerdem dienen sie dem Ausgleich der Wasserführung und auch der Energiegewinnung.
Darüber hinaus haben die Stauseen aber für die Region auch eine touristische Bedeutung. Bezüglich der Seeflächen, so der WVER, richtet sich die Nutzbarkeit nach den Aufgaben, die die Sperren erfüllen. So sind die Hellenthaler Oleftalsperre, der Obersee der Rurtalsperre bei Einruhr (mit Ausnahme der Rursee-Schifffahrt) und die Wehebachtalsperre von einer Freizeitnutzung ausgenommen, da sie als Trinkwasserreservoire besonders geschützt sind. Gleiches gilt für die Urfttalsperre, die im Herzen des Nationalparks Eifel mit seinen teilweise eingeschränkten Zugangsmöglichkeiten zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt liegt.
Das Plakettensystem für die Boote wurde vereinfacht
Die Rurtalsperre Schwammenauel selbst und die Staubecken Heimbach und Obermaubach hingegen stehen für Freizeitnutzungen zur Verfügung. Diese werden in entsprechenden Freizeitordnungen durch den WVER als Seebesitzer geregelt.
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Der Wasserverband hat nun die Freizeitordnungen in den bisher gültigen Versionen von 2017 überarbeitet. Dabei ging es zum einen um die Inhalte der Ordnungen. Die seien nun besser strukturiert und verständlicher dargestellt worden. Das Plakettensystem sei gestrafft und vereinfacht worden. Die neuen Plaketten (Boots- und Motorplaketten gibt es für eine Saison oder monatsweise) können wie bisher an den üblichen Verkaufsstellen erworben werden.
Gebührenordnung für Wassersportfahrzeuge angepasst
Außerdem, so der Wasserverband, sei die Gebührenordnung für die Seenutzung durch Wassersportfahrzeuge neu geregelt und erstmals nach 2017 an die zwischenzeitlichen Kostensteigerungen angepasst worden.
Die neuen Freizeitordnungen für den Rursee und die Staubecken Heimbach und Obermaubach treten am 1. April in Kraft. Sie wurden den Bürgermeistern der anliegenden Kommunen und Vertretern der diversen Interessengruppen wie den Segelsportvereinen, Kanuten und Fischereipächtergemeinschaften bereits vorgestellt. Sie können auch auf der Homepage des WVER eingesehen werden.
Der WVER weist darauf hin, dass die Stauseen vorrangig den eingangs genannten, wasserwirtschaftlichen Zwecken dienen. Daher – und für ein konfliktfreies Miteinander auf den Seen – sei es unerlässlich, dass sich alle Wassersportler an die Regelungen der Freizeitordnungen halten, um die Sicherheit für alle Nutzerinnen und Nutzer der Stauseen zu gewährleisten. Deshalb würden dort künftig vermehrt Kontrollen durchgeführt und etwaige Verstöße gegen die Regelungen der Freizeitordnungen geahndet. (eb)