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ChronologieDie Geschichte der Dahlemer Windparks prägten Baustopps und Gerichtsverfahren

Lesezeit 5 Minuten
Das gesprengte Fundament für eine Windkraftanlage ist in einem Wald bei Dahlem zu sehen.

Ein Höhepunkt des langen Prozesses um den Bau von 18 Windkraftanlagen: Nach einem Baustopp wurden drei Betonfundamente gesprengt. Man benötigte neue für höhere Rotorentürme.

Die Dahlemer Windparks haben eine zwölf Jahre dauernde und wechselvolle Geschichte. Nun sind alle 18 Anlagen am Netz.

Zwölf Jahre dauerten die Genehmigungen, die Klagen vor den Gerichten und schließlich der Bau der 18 Anlagen in den Windparks der Dahlem I bis V im Wald der Gemeinde. Eine Chronologie:

2011: Der Windpark-Projektierer DunoAir aus Trier nimmt erstmals Kontakt zur Gemeinde Dahlem auf.

2012: Im Februar starten die naturschutzfachlichen Untersuchungen für die ersten drei Ausbaustufen: Dahlem I bis III. Der Gemeinderat fasst einen Grundsatzbeschluss zum Bau der 18 Windenergieanlagen im Gemeindewald.

2013: Ein Messmast wird im Wald bei Berk aufgestellt, bis 2014 werden Richtung, Stärke, Dauer des Windes ermittelt. Es beginnt das Wildkatzenmonitoring im Baasemer Wald, das bis 2019 fortgeführt wird.

Der erste Antrag für die Anlagen in Dahlem wird teils zurückgezogen

2014: Im November reicht DunoAir einen ersten Antrag entsprechend den Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG-Antrag) für neun Windenergieanlagen (WEA) von Dahlem I ein.

2015: Für drei der neun WEA wird im August der Antrag zurückgezogen, gleichzeitig wird der vorzeitige Beginn mit sechs WEA genehmigt.

2016: Im Januar erfolgt die Neueinreichung des Antrags der zurückgenommenen drei Windkraftanlagen, die nun Dahlem II benannt werden. Scheinbar geht alles seinen Genehmigungsgang: Im Januar werden zwei Genehmigungsanträge für WEA in Dahlem I bewilligt, im März vier für Dahlem I. Im Juni folgen drei Standorte für Dahlem II, im Juli ein erster für Dahlem III. Noch 2016 wird der BImSchG-Antrag für Dahlem IV eingereicht und genehmigt.

Der erste Baustopp kommt 2017 und dauert drei Jahre

2017: Im Februar ist Baubeginn dieser vierten Ausbaustufe. Doch dieses Jahr wird zum Wendepunkt in der langen und wechselvollen Geschichte. Bis heute wird neben der Frage formaler Mängel bei Genehmigungsverfahren und Bescheiden die Frage, ob der Bau von Windkraftanlagen im Wald bedrohte Arten wie Rotmilan und Schwarzstorch gefährdet, die Diskussion bestimmen. Zahlreiche Verfahren werden vor den Gerichten geführt.

Der untere Teil einer Windkraftanlage mit einem roten Streifen ist zu sehen. Am Boden liegen weitere Bauteile.

Nach dem Baustopp bietet sich im Windpark Dahlem IV lange ein solches Bild. Zum Teil waren Anlagenteile der Witterung ungeschützt preisgegeben. Ein Sicherheitsunternehmen kontrollierte das Gelände mit Kameras.

Im Februar ist der Nabu erfolgreich mit einem Zwischenbescheid beim Verwaltungsgericht (VG) Aachen gegen die Ausnutzung der Genehmigung für die Ausbaustufe IV. Weitere Rodungen werden untersagt. Im Mai 2017 klagt der Nabu gegen den Kreis Euskirchen und die Pläne für Dahlem IV. Im Juli stellt er einen Eilantrag beim VG Aachen – das verhängt daraufhin einen Baustopp: An den fünf Baustellen der Anlagen von Dahlem IV darf nicht weitergearbeitet werden. Begründung: Der Kreisverwaltung Euskirchen sei ein „beachtlicher Verfahrensfehler“ unterlaufen. Drei Jahre wird dieser Baustopp dauern und die Stümpfe der Anlagen weithin sichtbar aus dem Wald ragen.

Der Kreis erhebt Widerspruch vor dem OVG Münster. Im Oktober 2017 verweist das OVG die Beschwerde gegen die Eilentscheidung zurück nach Aachen.

Der Kreis Euskirchen kassiert vor Gericht eine heftige Rüge

2018: Nächste Runde: Im Februar wird ein Antrag des Nabu auf Abänderung des Beschlusses aus dem Juli 2017 für Dahlem IV vom VG Aachen abgewiesen. Im September gibt das VG einer Klage des Nabu statt und kippt die durch den Kreis erteilte Baugenehmigung für fünf Dahlem-IV-Anlagen aufgrund erheblicher Verfahrensfehler. Im Dezember wird ein erneuter BImSchG-Antrag im förmlichen Verfahren für Dahlem IV – jetzt versehen mit dem Zusatz „1“ eingereicht.

2019: Während der Antrag noch geprüft wird, weist das OVG Münster im Februar die Beschwerde des Nabu gegen die Entscheidung des VG Aachen zu Dahlem IV vom Februar 2018 zurück.

Nach einem weiteren Baustopp 2020 kommt 2021 die Wende in Dahlem

2020: Im Februar liegt die BImSchG-Genehmigung für Dahlem IV.1 vor. Doch im Juni dreht sich das Rad erneut: Das VG Aachen erlässt eine Zwischenverfügung, mit der es die Inbetriebnahme dreier Anlagen im Windpark Dahlem IV.1 untersagt. Im Juli reicht DunoAir den BimSchG-Antrag für drei Anlagen der Ausbaustufe, Dahlem V, ein. Im Dezember die nächste Entscheidung in Sachen Dahlem IV.1: Das VG Aachen gibt dem Eilantrag der NI statt und verfügt einen Baustopp. DunoAir stellt noch vor Jahresende einen Antrag auf Änderungsgenehmigung für zwei WEA der Ausbaustufe Dahlem IV.1.

2021: Rückblickend ist es das Jahr, in dem der Windkraft im Dahlemer Gemeindewald der Weg geebnet wurde. Im März hebt das OVG Münster die Entscheidungen aus Aachen bezogen auf Dahlem IV.1 auf. Die Inbetriebnahme von drei WEA im Park Dahlem IV.1 erfolgt, im Juli wird eine Änderungsgenehmigung für zwei Anlagen von Dahlem IV.1, im Dezember 2020 beantragt, erteilt.

2022: Im Januar stellt das Verwaltungsgericht Aachen das Verfahren in Sachen Dahlem IV.1 ein, die NI hatte zuvor die Klage zurückgezogen. Im gleichen Monat wird ein vorzeitiger Baubeginn für Dahlem V nach Bundesimmissionsschutzgesetz gestattet, die Genehmigung folgt im Juni. Im Juli klagt die NI erneut gegen den Kreis Euskirchen und die Inbetriebnahme von Dahlem V. Im November werden die verbleibenden zwei Anlagen von Dahlem IV.1 in Betrieb genommen.

2023: Januar, das Ende der neun Jahre dauernden Rechtsstreitigkeiten um die Windkraftanlagen im Dahlemer Gemeindewald: Der Kreis Euskirchen und die Naturschutzinitiative schließen einen Vergleich. Die Klage gegen den Bau von Dahlem V wird zurückgezogen.

2024: Im August 2024 gehen drei WEA von Dahlem V in Betrieb.


Die Protagonisten

Die Windparks werden von der Firma DunoAir aus Trier betrieben. In den juristischen Auseinandersetzungen waren die Naturschutzinitiative (NI), der Naturschutzbund (Nabu) und der Kreis Euskirchen als Genehmigungsbehörde die Prozessbeteiligten. Die Rechtsstreitigkeiten wurden vor dem Verwaltungsgericht Aachen (VG) und als Widerspruchsbehörde am Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) geführt.