- Im Sommer 2017 hatte das Verwaltungsgericht Aachen zunächst einen Baustopp für den Windpark verhängt.
- Kreis und Betreiberfirma wollen dagegen in Berufung gehen. Ungeachtet des Verfahrens hat der Betreiber schon eine neue Baugenehmigung beantragt.
- Nun gibt es ein weiteres Hindernis: Ein Rotmilan-Pärchen hat sich in de Areal angesiedelt und zieht dort seine Jungen auf.
Dahlem – Wie geht es weiter mit dem Windpark Dahlem IV? Im Sommer 2017 hatte das Verwaltungsgericht Aachen zunächst einen Baustopp verhängt. Im vergangenen September gaben die Aachener Richter der Klage des Naturschutzbunds Deutschland (Nabu) statt. Danach ist der Genehmigungsbescheid des Kreises zum Betrieb von fünf Windenergieanlagen im Windpark Dahlem IV obsolet.
Gegen dieses Urteil wurde keine Berufung zugelassen. Doch sowohl der Kreis als auch die Betreiberfirma Duno-Air stellten beim Oberverwaltungsgericht Münster einen Antrag auf Zulassung der Berufung. Über diesen Antrag hat das Oberverwaltungsgericht laut Kreispressesprecher Wolfgang Andres bislang aber noch nicht entschieden.
Ungeachtet dieses Verfahrens hat die Firma Duno-Air für das geplante Projekt Anfang dieses Jahres eine neue Baugenehmigung beim Kreis beantragt. Im Rahmen der Offenlegung dieses Baugenehmigungsverfahrens werden auch wieder die Träger öffentlicher Belange sowie die Bürger gehört.
Bis zum Montag konnten Bedenken und Einwände eingereicht werden. Weil das Unternehmen nach eigenen Angaben auf der Firmenhomepage freiwillig einen Bericht über eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-bericht) vorgelegt und eine Prüfung nach Paragraf 7, Absatz 3 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes beantragt hat, könne nach Auffassung der Firma eine Vorprüfung entfallen.
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Allerdings gibt es in dem Bereich, in dem die fünf Windkraftanlagen mit Nabenhöhen von 135 sowie 149,08 Metern und Rotordurchmessern von 127 und 115,71 Metern errichtet werden sollen, ein weiteres Hindernis: Ein Rotmilan-Pärchen hat sich dort angesiedelt und zieht dort seine Jungen auf. Rotmilane gehören zu den geschützten Arten und sind in mehreren Bundesländern als vom Aussterben bedroht eingestuft.
Bis Montagabend waren laut Andres 139 Einzeleinwendungen beim Kreis eingegangen. Dabei handele es sich in vielen Fällen um Standardeinwendungen mit acht Seiten. „Viele Einwendungen wurden aber auch ergänzt“, so Andres. Sehr umfangreich seien die Einwendungen von Nabu und Naturschutzinitiative. So umfasse die Einwendung des Nabu allein 117 Seiten und habe zwölf Anhänge.
Erörterungstermin am 23. September
Wolfgang Andres: „Die Einwendungen werden jetzt sortiert und katalogisiert. In vielen Fällen werden dann die angesprochenen Fachbehörden wie die Untere Naturschutzbehörde, die Untere Wasserbehörde oder das Gesundheitsamt um eine Stellungnahme gebeten.“
Am 23. September werde es im Kreishaus in Euskirchen einen Erörterungstermin geben, zu dem die Einwender, wenn sie es wünschen, ihre Bedenken noch einmal mündlich vortragen können, so der Pressesprecher des Kreises. Auch Duno-Air habe dort Gelegenheit, seine Einschätzung kundzutun.