Bad Münstereifel – Ein mittlerweile mit einem Bauzaun abgesperrter Fußweg über ein Grundstück zwischen Stattlerstraße und Kurparkwäldchen erhitzt momentan die Gemüter. Besagter Fußweg liegt auf dem Gelände der ehemaligen Friedrich-Joseph-Haass-Hauptschule. Das Gesamtareal wurde Anfang des Jahrtausends für eine Million Euro an einen Entwickler veräußert, damit dort ein Wohngebiet entstehen kann. Das Grundstück, das nun Stein des Anstoßes ist, ist laut Ausführungen der Stadt eine öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „Fußweg/Treppenanlage“, über die auch die städtische Wasserleitung läuft. Hergestellt wurde dieser Fußweg allerdings nie.
Stattdessen nutzten Fußgänger einen Trampelpfad über das Nachbargrundstück, das mittlerweile in Privatbesitz ist. Dort wurde ein Wohnhaus errichtet. Das „Wege-Grundstück“ wurde dem Eigentümer dieses Hauses 2021 geschenkt. Und dieser sieht nun seine Privatsphäre durch den Weg gestört, weil Nutzer des Fußwegs an seinem durch den Einsatz von viel Glas gut einsehbaren Haus vorbei müssen.
Eigentümer erkennt kein Bedarf für Nutzung
Gleichzeitig erkennt er auch keinen Bedarf seiner Nachbarn aus der Stattlerstraße am Weg. Demgegenüber steht eine Unterschriftenliste, die mehr als 60 Anwohner der Stattlerstraße, Müllendorffstraße, Kentstraße und Ashfordstraße unterzeichnet haben und die sich für den Fußweg aussprechen. Florian Hammes (CDU) als Anwohner des Gebietes erklärte, dass der Fußweg rege genutzt werde.
Gleichzeitig sah es der Ausschuss als kritisch an, dass die Stadt das Grundstück mit dem Weg nicht per gesetzlichem Vorkaufsrecht erwerben konnte, weil es an den Anwohner verschenkt wurde. „Wenn an der Verwaltung vorbei eine Situation erzeugt wird, bleibt ein Geschmäckle – und das muss aus dem Weg geräumt werden“, sagte Andreas Bühl (UWV).
Bad Münstereifeler Politik will Gespräch suchen
Der Ausschuss beschloss einstimmig, dass die Stadt das Gespräch mit dem Eigentümer suchen soll, um das Grundstück unentgeltlich übernehmen zu dürfen und dann den Weg zwischen Stattlerstraße und Kurparkwäldchen herzustellen.
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Bauamtsleiterin Carmen Haltenhof versprach, dem Antragsteller, der den Fußweg verhindern möchte, diese Grundsatzentscheidung, dass auf den Weg nicht verzichtet werden soll, mitzuteilen und mit ihm in einen vernünftigen Austausch zu treten.