Wer zahlt für den Schrott?Gemeinde Wachtberg hat stehengelassenes Auto sichergestellt
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Wachtberg – Der Ford Focus Turnier mit Remscheider Kennzeichen gammelte seit Sommer auf dem Parkplatz vor dem Rheinhöhenfriedhof zwischen Oberbachem und Ließem vor sich hin. Die Zulassungsplakette auf dem Nummernschild war abgekratzt, der Kombi offensichtlich länger nicht bewegt worden, da stellten sich die ersten Zerstörungen ein: eingeschlagene Fensterscheiben, abgeknickte Seitenspiegel. Nun steht das Gefährt auf dem Gelände des gemeindeeigenen Bauhofs. „Um weitere Schäden zu verhindern“, erklärt Gemeinde-Sprecherin Margrit Märtens.
Allerdings ziehen sich die Ermittlungen, wie das Fahrzeug an den Rheinhöhenfriedhof gelangte, und wer sein Eigentümer ist, länger hin. Denn auf den Kosten für die Sicherstellung und den Abtransport, eventuell auch die Verschrottung, will die Gemeinde nicht sitzenbleiben. Wird sie aber, wenn sie nicht den tatsächlichen Halter ermitteln kann.
Kontaktaufnahme zum Halter bisher erfolglos
Mit den Kennzeichen am Fahrzeug war es für die Gemeindeverwaltung zwar nicht schwer, den Namen des letzten gemeldeten Fahrzeughalters in Erfahrung zu bringen. Der Versuch einer Kontaktaufnahme blieb jedoch erfolglos. Also setzte die Gemeinde per Veröffentlichung in ihrem Amtsblatt im Dezember eine Enteignung in Gang. 14 Tage hatte der Halter Zeit, nun ist die Frist abgelaufen.
Wird vermutet, dass jemand sein Fahrzeug im öffentlichen Raum abgestellt hat und sich dessen auf diese Art entledigen will, setzt ein langwieriges Verfahren ein.
Mit einem Spezialaufkleber am Fahrzeug wird der Halter aufgefordert, sich binnen einer Frist von vier Wochen zu melden.
Der letzte registrierte Halter wird ermittelt. Ist das nicht gleich möglich, weil etwa kein Nummernschild angebracht ist oder kein Kontakt zustande kommt, starten Ermittlungen bei mehreren Behörden, unter anderem beim Straßenverkehrsamt, bei der Zulassungsbehörde und bei der Polizei. Das kann dauern.
Wird kein Halter aufgespürt, wird das Fahrzeug wie „wilder Müll“ behandelt, und die Untere Abfallbehörde wird zuständig.
Ist ein Halter ermittelt, hat er die Kosten des Verfahrens zu tragen: Verwaltungsgebühren, Abschleppkosten, Kosten der Sicherstellung und so weiter. Da kommt, je nach Aufwand, ein ansehnlicher Betrag zusammen.
Wie lang solche Fristen angesetzt werden, ist von der Situation abhängig, erklärt Märtens auf Anfrage der Rundschau: „Hier ist zu unterscheiden zwischen nur abgestellten Fahrzeugen und solchen, von denen eine Gefahr ausgeht.“ Stellt ein nicht mehr benutztes Auto keine Verkehrsbehinderung dar, bleibt es in der Regel, wo es ist – bis alle Ermittlungen abgeschlossen sind.
Gehe allerdings von dem Fahrzeug eine akute Gefahr aus, müsse die örtliche Ordnungsbehörde umgehend handeln, so Märtens. „Das kann zum Beispiel sein, wenn Öl ausläuft, sich Gefahrenstoffe darin befinden, die Scheiben zerschlagen sind und sich so Dritte Zugang zum Auto verschaffen oder es bewegen könnten.“ Weil genau das Letztere befürchtet wurde, ist der Ford vom Friedhof letztlich abgeschleppt worden. Eine Abschleppfirma wird in der Regel mit der Bergung beauftragt. Hier fand eine Sicherstellung auf gemeindeeigenem, umzäunten Grund statt.
Meist sind keine umfangreichen Ermittlungen nötig
Es ist gar nicht so selten, dass Menschen ihr altes Auto einfach stehen lassen. Laut Märtens gibt es jedes Jahr mehrere Fälle von abgestellten Fahrzeugen. In der Regel gelinge es jedoch schnell den Halter oder letzten Besitzer ausfindig zu machen. Dass allerdings erst umfangreiche Ermittlungen notwendig sind, um einem Halter auf die Spur zu kommen, ist selten. Der verwahrloste Ford sei nun erst der dritte hartnäckige Fall in den vergangenen zehn Jahren.
Bei ihren Ermittlungen zieht die Verwaltung freilich alle Register. Sie unterstellt auch nicht gleich, dass hier jemand nur seinen Müll loswerden will, sondern geht auch der Frage nach, ob das Fahrzeug eventuell einer Person gehört, die vielleicht seit einem Spaziergang im Wald liegt. Die Polizei wurde eingeschaltet und prüfte auch Vermisstenmeldungen, oder ob das am Fahrzeug angebrachte Kennzeichen schon irgendwie bei der Polizeiarbeit erfasst wurde.